Silber als Krisen-Zahlungsmittel
Meine Gedanken für einen Kauf als Krisenwährung, ohne Kursrisiko
Die Bundesregierung plant für 2026 eine 35-Euro-Silbermünze. Die Münze wiegt 18 Gramm und ist aus Sterlingsilber (92,5 % Silber). Damit liegt der Silberanteil bei 16,65 Gramm.
Unter den Anlegern von Silbermünzen werden üblicherweise Silbermünzen erworben, die eine Unze (31,1035 g) wiegen, und die zu 99,9 % aus Silber bestehen. Im Vergleich dazu enthält eine 35-Euro-Silbergedenkmünze etwa 53,5 Prozent des Silber-Anteils einer Silber-Unze. Zwei 35-Euro-Gedenkmünzen enthalten ca. 7 % mehr Silber als eine Unze, ca. 33,3 Gramm Silbergewicht, und kosten 70 Euro.
Die Silber-Unzen, die man gewöhnlich bei Edelmetallhändlern kauft, tragen keinen Nennwert, sind also nicht als Zahlungsmittel nutzbar. Derzeit kostet eine solche Silber-Unze ebenfalls ca. 70 Euro (bei pro Aurum ermittelt). Der Rückkaufwert liegt stets deutlich unter dem Verkaufspreis. Derzeit kann man Silber-Unzen für ca. 54 Euro verkaufen. Das bedeutet, dass man derzeit beim Verkauf einer Silber-Unze erst nach ca. 30 % Silber-Kurssteigerung seinen Einsatz (ca. 70 Euro) wieder zurück erhält. Verkauft man früher, macht man Verluste.
Keine Verluste hingegen macht man bei den oben genannten 35-Euro-Silbermünzen. Diese sind offizielles Zahlungsmittel. Die deutsche Bundesbank und viele Banken und Sparkasse tauschen sie zurück zu 35 Euro. Somit hat man kein Kursrisiko. Bei einer entsprechenden Kurssteigerung des Silberpreises kann man die Münzen trotzdem gewinnbringend verkaufen. Zum Vergleich, derzeit bekäme man knapp 27 Euro pro Münze für den Silberwert der 35-Euro-Gedenkmünze. Das wäre natürlich ein Verlustgeschäft. Sobald die Kurssteigerung 30 Prozent überschreitet, landet man derzeit - ganz ähnlich wie bei den Silber-Unzen - in der Gewinnzone.
Meiner Ansicht nach eignen sich die Silber-Gedenkmünzen (derzeit mit 35 Euro Nennwert) momentan besonders gut, um sich einen kleinen Silber-Vorrat anzulegen - sofern man sie für 35 Euro bei den ausgebenden Stellen erwirbt (verfügbar im Q1/2026). Kein Kursverlust-Risiko, hervorragendes Zahlungsmittel in Krisenzeiten, und attraktive Gewinnchancen bei steigendem Silberpreis - das klingt, als könne man da nichts falsch machen!
Um diese Berechnung auf andere Silbermünzen zu übertragen, muss man unbedingt den Silbergehalt der jeweiligen Münze betrachten. Gewicht und prozentualer Silber-Anteil sind enorm wichtig, und sollten in einem guten Verhältnis zum Nennwert stehen, damit es eine gute Investition in Edelmetalle ist.
Alle Angaben ohne Gewähr, dies ist keine Anlageberatung, bei Interesse bitte selbst recherchieren!
PS: ich verdiene keinen Cent mit diesem Beitrag, und daher müsst ihr euch selbst die beste Bezugsmöglichkeit für 35-Euro-Münzen suchen. Wahrscheinlich gibt es Limitierungen.
Meine Gedanken für einen Kauf als Krisenwährung, ohne Kursrisiko
Die Bundesregierung plant für 2026 eine 35-Euro-Silbermünze. Die Münze wiegt 18 Gramm und ist aus Sterlingsilber (92,5 % Silber). Damit liegt der Silberanteil bei 16,65 Gramm.
Unter den Anlegern von Silbermünzen werden üblicherweise Silbermünzen erworben, die eine Unze (31,1035 g) wiegen, und die zu 99,9 % aus Silber bestehen. Im Vergleich dazu enthält eine 35-Euro-Silbergedenkmünze etwa 53,5 Prozent des Silber-Anteils einer Silber-Unze. Zwei 35-Euro-Gedenkmünzen enthalten ca. 7 % mehr Silber als eine Unze, ca. 33,3 Gramm Silbergewicht, und kosten 70 Euro.
Die Silber-Unzen, die man gewöhnlich bei Edelmetallhändlern kauft, tragen keinen Nennwert, sind also nicht als Zahlungsmittel nutzbar. Derzeit kostet eine solche Silber-Unze ebenfalls ca. 70 Euro (bei pro Aurum ermittelt). Der Rückkaufwert liegt stets deutlich unter dem Verkaufspreis. Derzeit kann man Silber-Unzen für ca. 54 Euro verkaufen. Das bedeutet, dass man derzeit beim Verkauf einer Silber-Unze erst nach ca. 30 % Silber-Kurssteigerung seinen Einsatz (ca. 70 Euro) wieder zurück erhält. Verkauft man früher, macht man Verluste.
Keine Verluste hingegen macht man bei den oben genannten 35-Euro-Silbermünzen. Diese sind offizielles Zahlungsmittel. Die deutsche Bundesbank und viele Banken und Sparkasse tauschen sie zurück zu 35 Euro. Somit hat man kein Kursrisiko. Bei einer entsprechenden Kurssteigerung des Silberpreises kann man die Münzen trotzdem gewinnbringend verkaufen. Zum Vergleich, derzeit bekäme man knapp 27 Euro pro Münze für den Silberwert der 35-Euro-Gedenkmünze. Das wäre natürlich ein Verlustgeschäft. Sobald die Kurssteigerung 30 Prozent überschreitet, landet man derzeit - ganz ähnlich wie bei den Silber-Unzen - in der Gewinnzone.
Meiner Ansicht nach eignen sich die Silber-Gedenkmünzen (derzeit mit 35 Euro Nennwert) momentan besonders gut, um sich einen kleinen Silber-Vorrat anzulegen - sofern man sie für 35 Euro bei den ausgebenden Stellen erwirbt (verfügbar im Q1/2026). Kein Kursverlust-Risiko, hervorragendes Zahlungsmittel in Krisenzeiten, und attraktive Gewinnchancen bei steigendem Silberpreis - das klingt, als könne man da nichts falsch machen!
Um diese Berechnung auf andere Silbermünzen zu übertragen, muss man unbedingt den Silbergehalt der jeweiligen Münze betrachten. Gewicht und prozentualer Silber-Anteil sind enorm wichtig, und sollten in einem guten Verhältnis zum Nennwert stehen, damit es eine gute Investition in Edelmetalle ist.
Alle Angaben ohne Gewähr, dies ist keine Anlageberatung, bei Interesse bitte selbst recherchieren!
PS: ich verdiene keinen Cent mit diesem Beitrag, und daher müsst ihr euch selbst die beste Bezugsmöglichkeit für 35-Euro-Münzen suchen. Wahrscheinlich gibt es Limitierungen.
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GrippeWeb: Hat die Corona-Spritze die Menschen vor Atemwegserkrankungen geschützt?
Bis heute vermissen wir Daten, die zeigen, welchen Effekt die mRNA-Injektionen darauf haben, ob eine Person Erkältungskrankheiten bekommt, und in welcher Stärke. Es scheint, als seien diese Daten nicht erhoben worden. Doch stimmt das?
Zunächst einmal haben rund 740.000 Menschen an "SafeVac 2.0" teilgenommen. Das war ein Programm des Paul Ehrlich Instituts zur Ermittlung von Impfnebenwirkungen. Doch das Paul Ehrlich Institut hält diese Daten unter Verschluss.
Gibt es eine weitere Datenquelle?
Im GrippeWeb melden Menschen aus ganz Deutschland jede Woche, ob sie krank waren, oder nicht, und welche Symptome sie hatten. In KW 27/2022 wurden die Teilnehmer dann zusätzlich gefragt, wie viele COVID-19-Spritzen sie bis dahin erhalten haben. Die Teilnehmer wurden außerdem einmal monatlich gefragt, ob sie eine weitere COVID-19-Spritze erhalten haben.
Auch die Grippeschutzimpfung wird im GrippeWeb abgefragt.
Das bedeutet, dass das RKI über die Daten verfügt, mit denen man ermitteln kann, welche Auswirkungen die mRNA-Injektionen und die Grippeschutzimpfungen haben, bezüglich Häufigkeit und Schwere von Erkältungskrankheiten bzw. Grippe.
❓ Wurde in den Untersuchungsausschüssen gefragt, welche Auswertungen es zu den GrippeWeb-Daten im Zusammenhang mit dem Impfstatus gibt? Oder hat die APO womöglich noch gar nicht auf dem Schirm, dass das RKI diese Daten besitzt?
❓ Wurde in den Untersuchungsausschüssen gefragt, warum der Impfstatus im GrippeWeb erst ab Mitte 2022 abgefragt wurde (als die meisten Maßnahmen bereits vorbei waren), und nicht sofort mit Einführung der mRNA-Injektionen Anfang 2021? Wer war dafür verantwortlich, und warum hat es so lange gedauert, in der Hochphase einer Pandemie, in der es wichtig gewesen wäre, schnellstmöglich zu untersuchen, wie zuverlässig die verspritzten Substanzen sind?
Die Screenshots dieses Beitrags zeigen, welche Daten im GrippeWeb erhoben werden. Für Statistiker wäre es eine wahre Wonne, wenn das RKI die Rohdaten liefern würde.
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@AngelaAusPoing
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Bis heute vermissen wir Daten, die zeigen, welchen Effekt die mRNA-Injektionen darauf haben, ob eine Person Erkältungskrankheiten bekommt, und in welcher Stärke. Es scheint, als seien diese Daten nicht erhoben worden. Doch stimmt das?
Zunächst einmal haben rund 740.000 Menschen an "SafeVac 2.0" teilgenommen. Das war ein Programm des Paul Ehrlich Instituts zur Ermittlung von Impfnebenwirkungen. Doch das Paul Ehrlich Institut hält diese Daten unter Verschluss.
Gibt es eine weitere Datenquelle?
Im GrippeWeb melden Menschen aus ganz Deutschland jede Woche, ob sie krank waren, oder nicht, und welche Symptome sie hatten. In KW 27/2022 wurden die Teilnehmer dann zusätzlich gefragt, wie viele COVID-19-Spritzen sie bis dahin erhalten haben. Die Teilnehmer wurden außerdem einmal monatlich gefragt, ob sie eine weitere COVID-19-Spritze erhalten haben.
Auch die Grippeschutzimpfung wird im GrippeWeb abgefragt.
Das bedeutet, dass das RKI über die Daten verfügt, mit denen man ermitteln kann, welche Auswirkungen die mRNA-Injektionen und die Grippeschutzimpfungen haben, bezüglich Häufigkeit und Schwere von Erkältungskrankheiten bzw. Grippe.
Die Screenshots dieses Beitrags zeigen, welche Daten im GrippeWeb erhoben werden. Für Statistiker wäre es eine wahre Wonne, wenn das RKI die Rohdaten liefern würde.
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@AngelaAusPoing
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Viktor Orbán auf X (KI-Übersetzung):
Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union haben 24 Mitgliedstaaten gemeinsam einen Kriegsdarlehen an ein Land außerhalb der Union gewährt. Dies ist kein technisches Detail, sondern ein qualitativer Wandel. Die Logik eines Darlehens ist klar: Wer Geld verleiht, will es zurück. In diesem Fall ist die Rückzahlung nicht an Wirtschaftswachstum oder Stabilisierung gebunden, sondern an einen militärischen Sieg.
Damit dieses Geld je zurückgezahlt werden kann, müsste Russland besiegt werden. Das ist nicht die Logik des Friedens, sondern die Logik des Krieges. Ein Kriegsdarlehen macht seine Finanziers zwangsläufig zu Interessenten an der Fortsetzung und Eskalation des Konflikts, denn eine Niederlage würde auch einen finanziellen Verlust bedeuten. Von diesem Moment an sprechen wir nicht mehr nur von politischen oder moralischen Entscheidungen, sondern von harten finanziellen Zwängen, die Europa in eine Richtung drängen: in den Krieg.
Die Brüsseler Kriegslogik verstärkt sich daher. Sie bremst nicht ab, lindert nicht, sondern institutionalisieren sich. Das Risiko heute ist größer als je zuvor, weil die Fortsetzung des Krieges nun mit einem finanziellen Interesse verknüpft ist.
Ungarn betritt diesen gefährlichen Pfad bewusst nicht. Wir nehmen nicht an Initiativen teil, die die Beteiligten zu Interessenten an der Verlängerung des Krieges machen. Wir suchen nicht den Schnellweg in den Krieg, sondern einen Ausweg zum Frieden. Das ist kein Isolationismus, sondern strategische Nüchternheit. Das liegt im Interesse Ungarns und, auf lange Sicht, auch im Interesse Europas.
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Das Zensurnetzwerk: Regulierung und Repression im heutigen Deutschland
liber-net bekämpft den wachsenden Trend zum digitalen Autoritarismus und setzt sich dafür ein, die Meinungsfreiheit und die bürgerlichen Freiheiten als Grundlage unseres vernetzten Zeitalters wiederherzustellen.
In einem ausführlichen Bericht hat liber-net unter der Leitung von Andrew Lowenthal untersucht, wie das deutsche Zensurnetzwerk funktioniert. Mit Hilfe einer Datenbank kann man Details über die verschiedenen Stellen des Zensurnetzwerks abrufen. Diese werden durch bis zu fünf Flaggen gekennzeichnet, wobei fünf Flaggen die schlimmsten Verstöße darstellen. Auch die Sponsoren des Zensurnetzwerks wurden in einer Datenbank erfasst.
Die obige graphische Übersicht wurde hochauflösend versendet, so dass die Beschriftungen in der Grafik alle gut lesbar sind (ggf. auf lesbare Größe zoomen).
In der nächsten Nachricht werde ich zusätzlich den PDF-Bericht des Zensur-Netzwerks hochladen.
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In einem ausführlichen Bericht hat liber-net unter der Leitung von Andrew Lowenthal untersucht, wie das deutsche Zensurnetzwerk funktioniert. Mit Hilfe einer Datenbank kann man Details über die verschiedenen Stellen des Zensurnetzwerks abrufen. Diese werden durch bis zu fünf Flaggen gekennzeichnet, wobei fünf Flaggen die schlimmsten Verstöße darstellen. Auch die Sponsoren des Zensurnetzwerks wurden in einer Datenbank erfasst.
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de-report-de.pdf
2.8 MB
Das Zensurnetzwerk: Regulierung und Repression im heutigen Deutschland
Wie angekündigt folgt hier der PDF-Report von Andrew Lowenthal, liber-net, der unter einer Creative-Commons-Lizenz ausdrücklich verteilt werden darf.
Wie angekündigt folgt hier der PDF-Report von Andrew Lowenthal, liber-net, der unter einer Creative-Commons-Lizenz ausdrücklich verteilt werden darf.
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archive.ph
Kampf gegen Desinformation: „Deutschland hat einen Zensurkomplex aufg…
archived 21 Dec 2025 06:33:01 UTC
Inzwischen hat auch die WELT über das deutsche Zensurnetzwerk berichtet. Der Artikel ist hinter einer Bezahlschranke, aber im Archiv ist der komplette Artikel lesbar.
https://archive.ph/MwWKn
https://archive.ph/MwWKn
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Kostenloser Meeting-Raum für Online-Meetings
Wer gelegentlich einen Online-Meeting-Raum benötigt, und das möglichst kostenlos, für den habe ich ein paar nützliche Tipps.
jitsi-meet ist eine freie Software für Online-Meetings. Wer keinen passenden Server für eine solche Installation hat, der kann das Angebot einiger freundlicher Server-Betreiber annehmen, die kostenlose Meetings ermöglichen.
Hier ein paar Links. Wer die Meetingräume kommerziell nutzen möchte, der prüft bitte jeweils die Nutzungsbedingungen, ob es Einschränkungen gibt.
⭐ https://meet.in-berlin.de/
⭐ https://meet.ffmuc.net/
⭐ https://easyconference.uibk.ac.at/
⭐ https://jitsi.freifunk-duesseldorf.de/
⭐ https://meet.linux-whv.de/
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@AngelaAusPoing
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@AngelaAusPoing
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Angela aus Poing
Kostenloser Meeting-Raum für Online-Meetings Wer gelegentlich einen Online-Meeting-Raum benötigt, und das möglichst kostenlos, für den habe ich ein paar nützliche Tipps. jitsi-meet ist eine freie Software für Online-Meetings. Wer keinen passenden Server…
Ich wurde angeschrieben, wer heutzutage noch Konferenzräume brauchen würde, wo es doch in Telegram seit Jahren kostenlose Videokonferenzen gibt.
Das stimmt zwar, aber die Telegram-Konferenzen funktionieren nur, wenn man sich bei Telegram registriert, und dazu benötigt man eine Handynummer und ein Smartphone. Nicht jeder kann oder will sich bei Telegram registrieren.
Obige jitsi-Konferenzen funktionieren (zumindest derzeit) ohne Login, d.h. jeder kann einfach einen Konferenzraum öffnen und andere einladen. Man muss sich nicht registrieren, und man muss bei den von mir verlinkten Servern auch nicht seinen Google-Account zum Login verwenden.
Es gibt zwar jitsi-Apps, aber die Konferenz funktioniert zusätzlich auch direkt im Browser - man muss für jitsi-Meetings also noch nicht einmal etwas installieren - man benötigt lediglich einen modernen Internet-Browser.
Praktisch jeder, der einen Internet-Anschluss hat, kann somit problemlos an einem jitsi-Meeting teilnehmen - nicht aber an einem Telegram-Meeting...
Bei jitsi kann der Server-Admin optional auch Whiteboards installieren. Dann kann man während des Meetings ganz einfach ein digitales Whiteboard nutzen. Man kann auch eine jitsi-Konferenz direkt auf Youtube streamen, was interessant für alle ist, die lediglich als Zuhörer teilnehmen wollen. Das spart nämlich Bandbreite in der Konferenz.
Tipp: Die Anzahl der Konferenz-Teilnehmer, die ein Bild übertragen, ist ein kritischer Parameter, der zu Performance-Einbrüchen führen kann, und zu große Meetingräume können irgendwann auch überlastet sein - je nachdem, welche Kapazität der Server bzw. seine Internet-Anbindung hat. Wenn einer der Server Performance-Probleme hat, dann könnte man einen anderen Server ausprobieren!
Das stimmt zwar, aber die Telegram-Konferenzen funktionieren nur, wenn man sich bei Telegram registriert, und dazu benötigt man eine Handynummer und ein Smartphone. Nicht jeder kann oder will sich bei Telegram registrieren.
Obige jitsi-Konferenzen funktionieren (zumindest derzeit) ohne Login, d.h. jeder kann einfach einen Konferenzraum öffnen und andere einladen. Man muss sich nicht registrieren, und man muss bei den von mir verlinkten Servern auch nicht seinen Google-Account zum Login verwenden.
Es gibt zwar jitsi-Apps, aber die Konferenz funktioniert zusätzlich auch direkt im Browser - man muss für jitsi-Meetings also noch nicht einmal etwas installieren - man benötigt lediglich einen modernen Internet-Browser.
Praktisch jeder, der einen Internet-Anschluss hat, kann somit problemlos an einem jitsi-Meeting teilnehmen - nicht aber an einem Telegram-Meeting...
Bei jitsi kann der Server-Admin optional auch Whiteboards installieren. Dann kann man während des Meetings ganz einfach ein digitales Whiteboard nutzen. Man kann auch eine jitsi-Konferenz direkt auf Youtube streamen, was interessant für alle ist, die lediglich als Zuhörer teilnehmen wollen. Das spart nämlich Bandbreite in der Konferenz.
Tipp: Die Anzahl der Konferenz-Teilnehmer, die ein Bild übertragen, ist ein kritischer Parameter, der zu Performance-Einbrüchen führen kann, und zu große Meetingräume können irgendwann auch überlastet sein - je nachdem, welche Kapazität der Server bzw. seine Internet-Anbindung hat. Wenn einer der Server Performance-Probleme hat, dann könnte man einen anderen Server ausprobieren!
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Telegram
Angela aus Poing
Wie im obigen Post angekündigt schicke ich auch die ChargenMonatsListe als PDF hinterher.
Hier kann jeder ablesen, in welchen Monaten eine Charge verspritzt wurde.
Oftmals stellt man fest, dass es Wochen vor dem massiven Einsatz einer Charge bereits Meldungen…
Hier kann jeder ablesen, in welchen Monaten eine Charge verspritzt wurde.
Oftmals stellt man fest, dass es Wochen vor dem massiven Einsatz einer Charge bereits Meldungen…
Durch diverse Reposts hat meine Auswertung der Impfchargen von vor etwa einem Jahr (hier als deutlich umfangreicheres und schnarchlahmes Excel) seit gestern neue Aufmerksamkeit erlangt.
Ich möchte daher erneut darauf hinweisen, dass meine Tabelle zwar eine schöne Übersicht schafft, wann bestimmte schadensträchtige Chargen verimpft wurden. Jedoch nutzt meine Tabellen-Auswertung die Rohdaten des PEI. In diesen Daten befinden sich unter anderem auch Eingabefehler, manchmal sicherlich auch beim Impfdatum.
Die Aussage, dass sich aus den PEI-Daten ableiten lässt, dass Chargen vor dem Massen-Einsatz im kleinen Rahmen getestet wurden, ist nicht direkt falsch. Jedoch muss man wissen, dass manche Datensätze fehlerhaft sind, und dass somit Ableitungen aus diesen Daten zu falschen Schlussfolgerungen führen können.
Beispiel: Jemand, der am 6.1.2022 geboostert wurde, und kurz danach einen Schaden gemeldet hat, gibt vielleicht bei der Meldung versehentlich noch das alte Jahr (2021 statt 2022) ein. Dann schlägt diese Impfung als mutmaßlicher "Chargen-Test" in meiner Statistik auf, obwohl sich lediglich jemand im Datum geirrt hat.
Meine Tabelle gibt Hinweise darauf, dass es sich lohnt, zu untersuchen, ob Chargen vorab getestet wurden. Meine Tabelle ist jedoch nicht als Beweis für Vorab-Chargen-Tests zu verstehen.
Ich fände es hilfreich, einen Aufruf zu starten, mit dem Zweck, Impfpässe zu prüfen, auch von Menschen ohne Nebenwirkungen. Wir könnten eine Liste veröffentlichen, mit Chargennummern und Datum des Ersteinsatzes. Jeder, der Zugriff auf einen Impfpass hat, in dem die Charge "zu früh" verspritzt wurde, möge sich melden. Besonders interessant sind solche Fälle, wo der Patient sich noch genau an das Datum erinnern kann (Kalendereintrag o.ä.), so dass ein Fehler im Impfpass ausgeschlossen ist.
—
@AngelaAusPoing
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Ich möchte daher erneut darauf hinweisen, dass meine Tabelle zwar eine schöne Übersicht schafft, wann bestimmte schadensträchtige Chargen verimpft wurden. Jedoch nutzt meine Tabellen-Auswertung die Rohdaten des PEI. In diesen Daten befinden sich unter anderem auch Eingabefehler, manchmal sicherlich auch beim Impfdatum.
Die Aussage, dass sich aus den PEI-Daten ableiten lässt, dass Chargen vor dem Massen-Einsatz im kleinen Rahmen getestet wurden, ist nicht direkt falsch. Jedoch muss man wissen, dass manche Datensätze fehlerhaft sind, und dass somit Ableitungen aus diesen Daten zu falschen Schlussfolgerungen führen können.
Beispiel: Jemand, der am 6.1.2022 geboostert wurde, und kurz danach einen Schaden gemeldet hat, gibt vielleicht bei der Meldung versehentlich noch das alte Jahr (2021 statt 2022) ein. Dann schlägt diese Impfung als mutmaßlicher "Chargen-Test" in meiner Statistik auf, obwohl sich lediglich jemand im Datum geirrt hat.
Meine Tabelle gibt Hinweise darauf, dass es sich lohnt, zu untersuchen, ob Chargen vorab getestet wurden. Meine Tabelle ist jedoch nicht als Beweis für Vorab-Chargen-Tests zu verstehen.
Ich fände es hilfreich, einen Aufruf zu starten, mit dem Zweck, Impfpässe zu prüfen, auch von Menschen ohne Nebenwirkungen. Wir könnten eine Liste veröffentlichen, mit Chargennummern und Datum des Ersteinsatzes. Jeder, der Zugriff auf einen Impfpass hat, in dem die Charge "zu früh" verspritzt wurde, möge sich melden. Besonders interessant sind solche Fälle, wo der Patient sich noch genau an das Datum erinnern kann (Kalendereintrag o.ä.), so dass ein Fehler im Impfpass ausgeschlossen ist.
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@AngelaAusPoing
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Manipulation von Gesetzen durch mehrdeutige Begriffe – ein unterschätztes Risiko
Ein konkretes und hochproblematisches Beispiel dafür, wie strafrechtliche Begriffe außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens aufgeweicht und umgedeutet werden, zeigt sich beim Terminus „sexueller Missbrauch“.
Während das Strafgesetzbuch (§ 176 StGB und verwandte Vorschriften) den Begriff eng und ausschließlich auf strafbare Handlungen bezieht – also auf sexuelle Handlungen an, vor oder mit Kindern unter 14 Jahren bzw. vergleichbare Tatbestände ohne Körperkontakt (§ 176a StGB) –, verwenden Einrichtungen des Kinderschutzes und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) eine deutlich weitere, sozialwissenschaftliche Definition.
Nach dieser fachlichen Definition gilt bereits jede sexuelle Handlung, die an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen erfolgt oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können, als sexueller Missbrauch bzw. sexualisierte Gewalt – unabhängig davon, ob die Handlung strafbar ist.
Die UBSKM begründet diese breitere Verwendung ausdrücklich damit, dass sie auch verletzende und entwicklungspsychologisch problematische Verhaltensweisen einbeziehen möchte, die nicht unter Strafe stehen (u.a. anzügliche Bemerkungen oder mehrdeutige Nachrichten).
Das Problem in der Praxis:
Sachverständige, Gutachter, Jugendamt-Mitarbeiter oder andere Fachkräfte aus dem Kinderschutzbereich verwenden vor Gericht fast durchgängig diese erweiterte Definition. Sie sprechen von „sexuellem Missbrauch“, obwohl aus strafrechtlicher Sicht häufig kein Tatbestand erfüllt ist. Richter und Schöffen können dadurch – bewusst oder unbewusst – in die Irre geführt werden. Das erhöht das Risiko, dass Handlungen, die nach dem Gesetz nicht strafbar sind, dennoch zu Verurteilungen führen. Ganz ähnlich erleben wir das im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit, wo NGOs versuchen, das "Sagbare" neu zu definieren und Regierungskritik zu kriminalisieren!
Fazit und Forderung
Die Terminologie muss sauber getrennt bleiben: Sexueller Missbrauch im strafrechtlichen Sinne ist eine klar umrissene Straftat (§ 176 ff. StGB).
Keine Behörde, NGO oder Beauftragtenstelle sollte sich anmaßen, diesen gesetzlich definierten Begriff eigenmächtig auszuweiten und damit die Grenze zwischen strafbarem Verhalten und (wie auch immer problematischem) sozial unerwünschtem Verhalten zu verwischen.
Solange diese Begriffsverwischung toleriert wird, besteht die Gefahr, dass die Judikative am Ende nicht mehr das umsetzt, was die Legislative bewusst und eng gefasst hat – mit der Folge, dass auch Unschuldige verurteilt werden können.
Quelle:
Arbeitsstab der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)
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@AngelaAusPoing
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Während das Strafgesetzbuch (§ 176 StGB und verwandte Vorschriften) den Begriff eng und ausschließlich auf strafbare Handlungen bezieht – also auf sexuelle Handlungen an, vor oder mit Kindern unter 14 Jahren bzw. vergleichbare Tatbestände ohne Körperkontakt (§ 176a StGB) –, verwenden Einrichtungen des Kinderschutzes und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) eine deutlich weitere, sozialwissenschaftliche Definition.
Nach dieser fachlichen Definition gilt bereits jede sexuelle Handlung, die an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen erfolgt oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können, als sexueller Missbrauch bzw. sexualisierte Gewalt – unabhängig davon, ob die Handlung strafbar ist.
Die UBSKM begründet diese breitere Verwendung ausdrücklich damit, dass sie auch verletzende und entwicklungspsychologisch problematische Verhaltensweisen einbeziehen möchte, die nicht unter Strafe stehen (u.a. anzügliche Bemerkungen oder mehrdeutige Nachrichten).
Das Problem in der Praxis:
Sachverständige, Gutachter, Jugendamt-Mitarbeiter oder andere Fachkräfte aus dem Kinderschutzbereich verwenden vor Gericht fast durchgängig diese erweiterte Definition. Sie sprechen von „sexuellem Missbrauch“, obwohl aus strafrechtlicher Sicht häufig kein Tatbestand erfüllt ist. Richter und Schöffen können dadurch – bewusst oder unbewusst – in die Irre geführt werden. Das erhöht das Risiko, dass Handlungen, die nach dem Gesetz nicht strafbar sind, dennoch zu Verurteilungen führen. Ganz ähnlich erleben wir das im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit, wo NGOs versuchen, das "Sagbare" neu zu definieren und Regierungskritik zu kriminalisieren!
Fazit und Forderung
Die Terminologie muss sauber getrennt bleiben: Sexueller Missbrauch im strafrechtlichen Sinne ist eine klar umrissene Straftat (§ 176 ff. StGB).
Keine Behörde, NGO oder Beauftragtenstelle sollte sich anmaßen, diesen gesetzlich definierten Begriff eigenmächtig auszuweiten und damit die Grenze zwischen strafbarem Verhalten und (wie auch immer problematischem) sozial unerwünschtem Verhalten zu verwischen.
Solange diese Begriffsverwischung toleriert wird, besteht die Gefahr, dass die Judikative am Ende nicht mehr das umsetzt, was die Legislative bewusst und eng gefasst hat – mit der Folge, dass auch Unschuldige verurteilt werden können.
Quelle:
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