Beweis der Zahlungswilligkeit beim Unternehmen Mehrwertsteuer: Bei Minute 18 wird das Geld gezeigt und von der Zuständigen abgelehnt! Ab 1:00:00 wird erneut auf den Willen zur Bezahlung verwiesen, wenn eine schriftliche Bestätigung rechtgültig unterschrieben erstellt wird. Dies blieb aus! Bei Minute 39 wird bestätigt, dass 'Mehrwertsteuer' ein im UID-Register eingetragenes Unternehmen ist.
Beweis der Zahlungswilligkeit gegenüber Krankenkasse (Email-Verkehr):
Am 03.11.2023 um 15:14 schrieb Daniel Halter Transporte <daniel@haltertransporte.ch>:
Grüss Gott Manuela
Selbstverständlich werden korrekte Rechnungen bezahlt. Es existieren verschiedene Policen auf unterschiedliche Namen. Eine Krankenversicherung wird aufgrund amtlicher Namen aus dem Zivilstandsregister eröffnet, weshalb die Krankenkassenkarten die korrekten Angaben enthalten. Jedoch werden die Namen für die zu unterschreibenden Policen verändert, was nicht zulässig und deshalb Betrug ist. Dieser Betrug wurde der Visana aufgezeigt mit der Aufforderung zur Korrektur. Jedoch wurde statt zu korrigieren gedroht und erpresst, was schriftlich zur Beweissicherung festgehalten wurde.
Diese Umstände haben nun zur Kündigung aller Policen geführt, welche auf nachweislich falsche Namen erstellt wurden. Verträge können bei Feststellung eines Betruges jederzeit und fristlos aufgelöst werden.
Gerne höre ich von Ihnen am Montag und wünsche ein angenehmes Wochenende.
Hochachtungsvoll
daniel
Halter Transporte
Hauptstrasse 2
9502 Braunau
Grüss Gott Manuela
Selbstverständlich werden korrekte Rechnungen bezahlt. Es existieren verschiedene Policen auf unterschiedliche Namen. Eine Krankenversicherung wird aufgrund amtlicher Namen aus dem Zivilstandsregister eröffnet, weshalb die Krankenkassenkarten die korrekten Angaben enthalten. Jedoch werden die Namen für die zu unterschreibenden Policen verändert, was nicht zulässig und deshalb Betrug ist. Dieser Betrug wurde der Visana aufgezeigt mit der Aufforderung zur Korrektur. Jedoch wurde statt zu korrigieren gedroht und erpresst, was schriftlich zur Beweissicherung festgehalten wurde.
Diese Umstände haben nun zur Kündigung aller Policen geführt, welche auf nachweislich falsche Namen erstellt wurden. Verträge können bei Feststellung eines Betruges jederzeit und fristlos aufgelöst werden.
Gerne höre ich von Ihnen am Montag und wünsche ein angenehmes Wochenende.
Hochachtungsvoll
daniel
Halter Transporte
Hauptstrasse 2
9502 Braunau
Von: Daniel Halter Transporte <daniel@haltertransporte.ch> Gesendet: Mittwoch, 20. November 2024 12:38 An: Manuela Emmenegger <manuela.emmenegger@visana.ch> Betreff: [EXTERN] Re: Ausstände, Erfassung des Namens
Grüss Gott Manuela
Am 12. Oktober 2023 wurden folgende Schreiben an Visana gesendet und an euch weitergeleitet:
Seit diesem Zeitpunkt ist die Frage unbeantwortet wie es möglich ist, einen 'Schuldner' mit Konkurs zu bedrohen, auf den auf mehrfache Bestätigung von Visana keine Forderung lautet.
Aus demselben Grund wurden sämtliche Policen bei Visana aufgelöst, was ebenfalls von Visana bestätigt wurde. Beweise sind gesichert.
Nun wird trotz allem ein Konkurs angezeigt. Bereits wurde eine Meldung an den General Inspector USAF USSF, Pentagon, Washington DC versendet wegen betrügerischen und anderen strafrechtlich relevanten Vorgängen.
Aufgrund der Erpressung mittels neuester Eskalationsstufe 'Konkursanzeige‘ wird unter Zwang der im Zusammenhang mit den aktuellen Konkursverfahren geforderte Betrag gegen eine Quittung auf den amtlichen Namen gemäss AHV lautend an Visana übergeben. Bitte teilen Sie umgehend den genauen Betrag mit.
Hochachtungsvoll
daniel
Halter Transporte
Hauptstrasse 2
9502 Braunau
Grüss Gott Manuela
Am 12. Oktober 2023 wurden folgende Schreiben an Visana gesendet und an euch weitergeleitet:
Seit diesem Zeitpunkt ist die Frage unbeantwortet wie es möglich ist, einen 'Schuldner' mit Konkurs zu bedrohen, auf den auf mehrfache Bestätigung von Visana keine Forderung lautet.
Aus demselben Grund wurden sämtliche Policen bei Visana aufgelöst, was ebenfalls von Visana bestätigt wurde. Beweise sind gesichert.
Nun wird trotz allem ein Konkurs angezeigt. Bereits wurde eine Meldung an den General Inspector USAF USSF, Pentagon, Washington DC versendet wegen betrügerischen und anderen strafrechtlich relevanten Vorgängen.
Aufgrund der Erpressung mittels neuester Eskalationsstufe 'Konkursanzeige‘ wird unter Zwang der im Zusammenhang mit den aktuellen Konkursverfahren geforderte Betrag gegen eine Quittung auf den amtlichen Namen gemäss AHV lautend an Visana übergeben. Bitte teilen Sie umgehend den genauen Betrag mit.
Hochachtungsvoll
daniel
Halter Transporte
Hauptstrasse 2
9502 Braunau
Von: daniel@haltertransporte.ch<daniel@haltertransporte.ch> Gesendet: Montag, 23. Dezember 2024 12:14 An: fie-recht <fie-recht@visana.ch> Betreff: AW: [EXTERN] Re: Ausstände, Erfassung des Namens
Grüss Gott Manuela
Sie wurden im letzten Email [vom 20. November 2024] mit dem folgenden Text aufgefordert zu reagieren:
'Aufgrund der Erpressung mittels neuester Eskalationsstufe 'Konkursanzeige‘ wird unter Zwang der im Zusammenhang mit den aktuellen Konkursverfahren geforderte Betrag gegen eine Quittung auf den amtlichen Namen gemäss AHV lautend an Visana übergeben. Bitte teilen Sie umgehend den genauen Betrag mit.'
Da bis jetzt von Seite Visana weder ein Brief an die versicherte Person gemäss Krankenkassen-Karte [Halter, Daniel] noch eine Email an diese Email-Adresse eingegangen sind, kann von fortgeführtem Betrug ausgegangen werden. Ansonsten könnte bei einer korrekten Forderung jederzeit der geforderte Betrag bekannt gegeben und eine korrekte Quittung in Aussicht gestellt werden.
Somit handelt es sich bei der Einleitung des Konkursverfahrens erwiesenermassen um öffentlichen Rufmord gegenüber der versicherten Person wie auch gegenüber dem Unternehmen 'Halter Transporte'. Die Visana hat hiermit auch versäumt eine Beschwerdeantwort innert zehn Tagen wie vom Obergericht des Kantons Thurgau gefordert einzureichen (Anhang).
Im Herbst 2023 wurde von Visana der Eingang der Kündigung aller Policen bestätigt (Anhang). Betroffen waren wegen Betrugs mittels Veränderung der Namen folgende Policen-Nummern:
Vertrags-Nummer 2.70012668.32
Vertrags-Nummer 2.70012669.04
Vertrags-Nummer 2.70027813.71
Vertrags-Nummer 2.70012670.99
Damit ist erwiesen, dass zwischen Visana und der versicherten Personen keine Policen bestehen.
Somit ist ausreichend belegt, dass alles unternommen wurde, um auf die Betrüge aufmerksam zu machen. Visana ist hiermit aufgefordert umgehend alle Bestrebungen des Geldeintreibens zu unterlassen und den behaupteten Konkurs innert Frist [7 Tage] zurückzuziehen. Sollte dies nicht öffentlich bekannt geschehen wird die Möglichkeit vorbehalten, gegen sämtliche Involvierte Schadenersatzforderungen von je 100'000'000 SFr. (Einhundert Millionen Schweizer Franken) gemäss Handelsbedingungen im Anhang einzufordern.
Grüss Gott Manuela
Sie wurden im letzten Email [vom 20. November 2024] mit dem folgenden Text aufgefordert zu reagieren:
'Aufgrund der Erpressung mittels neuester Eskalationsstufe 'Konkursanzeige‘ wird unter Zwang der im Zusammenhang mit den aktuellen Konkursverfahren geforderte Betrag gegen eine Quittung auf den amtlichen Namen gemäss AHV lautend an Visana übergeben. Bitte teilen Sie umgehend den genauen Betrag mit.'
Da bis jetzt von Seite Visana weder ein Brief an die versicherte Person gemäss Krankenkassen-Karte [Halter, Daniel] noch eine Email an diese Email-Adresse eingegangen sind, kann von fortgeführtem Betrug ausgegangen werden. Ansonsten könnte bei einer korrekten Forderung jederzeit der geforderte Betrag bekannt gegeben und eine korrekte Quittung in Aussicht gestellt werden.
Somit handelt es sich bei der Einleitung des Konkursverfahrens erwiesenermassen um öffentlichen Rufmord gegenüber der versicherten Person wie auch gegenüber dem Unternehmen 'Halter Transporte'. Die Visana hat hiermit auch versäumt eine Beschwerdeantwort innert zehn Tagen wie vom Obergericht des Kantons Thurgau gefordert einzureichen (Anhang).
Im Herbst 2023 wurde von Visana der Eingang der Kündigung aller Policen bestätigt (Anhang). Betroffen waren wegen Betrugs mittels Veränderung der Namen folgende Policen-Nummern:
Vertrags-Nummer 2.70012668.32
Vertrags-Nummer 2.70012669.04
Vertrags-Nummer 2.70027813.71
Vertrags-Nummer 2.70012670.99
Damit ist erwiesen, dass zwischen Visana und der versicherten Personen keine Policen bestehen.
Somit ist ausreichend belegt, dass alles unternommen wurde, um auf die Betrüge aufmerksam zu machen. Visana ist hiermit aufgefordert umgehend alle Bestrebungen des Geldeintreibens zu unterlassen und den behaupteten Konkurs innert Frist [7 Tage] zurückzuziehen. Sollte dies nicht öffentlich bekannt geschehen wird die Möglichkeit vorbehalten, gegen sämtliche Involvierte Schadenersatzforderungen von je 100'000'000 SFr. (Einhundert Millionen Schweizer Franken) gemäss Handelsbedingungen im Anhang einzufordern.
Versendet am 21.01.25
Sehr geehrter Herr Halter
Wir danken Ihnen für Ihre E-Mails.
Mit dem Schreiben vom 4. Oktober 2023 haben wir den Empfang Ihrer Kündigung für die Grundversicherung per 31. Dezember 2023 bestätigt. Die Voraussetzung für eine gültige Kündigung ist unter anderem, dass alle offenen Forderungen bis zum 31. Dezember 2023 beglichen sind. Da per 1. Januar 2024 die Betreibungsverfahren für die Prämien Juli 2022 bis Februar 2023 unbeglichen waren, mussten wir von Gesetztes wegen den Vertrag für die obligatorische Grundversicherung KVG per 1. Januar 2024 reaktiveren. Darüber haben wir Sie im Februar 2024 schriftlich informiert. Die Prämien vom Januar 2024 bis Januar 2025 sind ebenfalls ausstehend. Aktuell besteht einen Ausstand von rund CHF 19’500.00. Wenn Sie Zahlungen vornehmen möchten, müssen Sie mit dem Konkursamt oder gegeben falls mit dem Gericht Kontakt aufnehmen.
Wie wir Ihnen schon mehrmals mitgeteilt haben, ist die von Ihnen gewünschte Anpassung der Schreibweise Ihres Namens [Halter, Daniel] nicht möglich.
Für Ihre Kenntnisnahme danken wir Ihnen bestens.
Freundliche Grüsse
Manuela Emmenegger
Rechtsspezialistin In-/Exkasso
fie-recht@visana.ch
Visana
FIE In-/Exkasso • Weltpoststrasse 19 • 3000 Bern
Telefon 031 357 99 41
Sehr geehrter Herr Halter
Wir danken Ihnen für Ihre E-Mails.
Mit dem Schreiben vom 4. Oktober 2023 haben wir den Empfang Ihrer Kündigung für die Grundversicherung per 31. Dezember 2023 bestätigt. Die Voraussetzung für eine gültige Kündigung ist unter anderem, dass alle offenen Forderungen bis zum 31. Dezember 2023 beglichen sind. Da per 1. Januar 2024 die Betreibungsverfahren für die Prämien Juli 2022 bis Februar 2023 unbeglichen waren, mussten wir von Gesetztes wegen den Vertrag für die obligatorische Grundversicherung KVG per 1. Januar 2024 reaktiveren. Darüber haben wir Sie im Februar 2024 schriftlich informiert. Die Prämien vom Januar 2024 bis Januar 2025 sind ebenfalls ausstehend. Aktuell besteht einen Ausstand von rund CHF 19’500.00. Wenn Sie Zahlungen vornehmen möchten, müssen Sie mit dem Konkursamt oder gegeben falls mit dem Gericht Kontakt aufnehmen.
Wie wir Ihnen schon mehrmals mitgeteilt haben, ist die von Ihnen gewünschte Anpassung der Schreibweise Ihres Namens [Halter, Daniel] nicht möglich.
Für Ihre Kenntnisnahme danken wir Ihnen bestens.
Freundliche Grüsse
Manuela Emmenegger
Rechtsspezialistin In-/Exkasso
fie-recht@visana.ch
Visana
FIE In-/Exkasso • Weltpoststrasse 19 • 3000 Bern
Telefon 031 357 99 41
Presse-Anfrage BittelTV an Zentrale Ausgleichsstelle ZAS und ihre Antworten:
De : BittelTV
Envoyé : mardi, 6 janvier 2026 09:17
À : _ZAS-Communication <Communication@zas.admin.ch>
Objet : Presseanfrage – amtliche Bezeichnung natürlicher Personen (UPI / Personenregister)
Sehr geehrte Damen und Herren
im Rahmen einer Recherche zur Harmonisierung von Personendaten in amtlichen Registern bin ich auf unterschiedliche Darstellungsformen von Personennamen in der Verwaltungspraxis gestossen.
In den UPI-Unterlagen der ZAS wird ausgeführt, dass natürliche Personen eindeutig überFamilienname, Vorname(n)in Verbindung mit weiteren Identifikationsmerkmalen (z. B. AHV-Nummer, Geburtsdatum) geführt werden.
Zur Klarstellung für die Öffentlichkeit bitte ich um Bestätigung der folgenden Punkte:
Ist es korrekt, dass die amtlich eindeutige Bezeichnung einer natürlichen Person im Sinne der Register- und Verwaltungslogik grundsätzlich in der Form
„Familienname, Vorname(n)“ erfolgt?
Dient diese Darstellungsform insbesondere der eindeutigen Trennung der Namensfelder und der Vermeidung von Verwechslungen in Registern und Verfahren?
Ist die umgangssprachliche Reihenfolge „Vorname Nachname“ zwar verbreitet, jedoch nicht die registerlogisch präzise Form, wenn es um amtliche Identifikation natürlicher Personen geht?
Ich danke Ihnen für eine kurze Klarstellung und einen allfälligen Verweis auf die einschlägigen Grundlagen (UPI, AHVG, ZGB oder interne Richtlinien).
Freundliche Grüsse
Roger Bittel
www.bittel.tv
Envoyé : mardi, 6 janvier 2026 09:17
À : _ZAS-Communication <Communication@zas.admin.ch>
Objet : Presseanfrage – amtliche Bezeichnung natürlicher Personen (UPI / Personenregister)
Sehr geehrte Damen und Herren
im Rahmen einer Recherche zur Harmonisierung von Personendaten in amtlichen Registern bin ich auf unterschiedliche Darstellungsformen von Personennamen in der Verwaltungspraxis gestossen.
In den UPI-Unterlagen der ZAS wird ausgeführt, dass natürliche Personen eindeutig überFamilienname, Vorname(n)in Verbindung mit weiteren Identifikationsmerkmalen (z. B. AHV-Nummer, Geburtsdatum) geführt werden.
Zur Klarstellung für die Öffentlichkeit bitte ich um Bestätigung der folgenden Punkte:
Ist es korrekt, dass die amtlich eindeutige Bezeichnung einer natürlichen Person im Sinne der Register- und Verwaltungslogik grundsätzlich in der Form
„Familienname, Vorname(n)“ erfolgt?
Dient diese Darstellungsform insbesondere der eindeutigen Trennung der Namensfelder und der Vermeidung von Verwechslungen in Registern und Verfahren?
Ist die umgangssprachliche Reihenfolge „Vorname Nachname“ zwar verbreitet, jedoch nicht die registerlogisch präzise Form, wenn es um amtliche Identifikation natürlicher Personen geht?
Ich danke Ihnen für eine kurze Klarstellung und einen allfälligen Verweis auf die einschlägigen Grundlagen (UPI, AHVG, ZGB oder interne Richtlinien).
Freundliche Grüsse
Roger Bittel
www.bittel.tv
Von: Communication@zas.admin.ch <Communication@zas.admin.ch>
Datum: Mittwoch, 7. Januar 2026 um 15:56
An: BittelTV
Betreff: RE: Presseanfrage – amtliche Bezeichnung natürlicher Personen (UPI / Personenregister)
Sehr geehrter Herr Bittel
Zusammengefasst können wir bestätigen, dass der offizielle Name und der oder die Vornamen in UPI in separaten Feldern gespeichert und übermittelt werden. Die ZAS stützt sich dabei auf Art. 6 des Registerharmonisierungsgesetz und auf Art. 133bis der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, so können wir Ihnen diese gerne liefern, müssten dafür aber wissen auf welches Dokument Sie sich genau beziehen.
Freundliche Grüsse
Eva Gori
De : _ZAS-Communication
Envoyé : mardi, 6 janvier 2026 15:42
À : BittelTV
Objet : RE: Presseanfrage – amtliche Bezeichnung natürlicher Personen (UPI / Personenregister)
Guten Tag Herr Bittel
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben diese an die betroffene Fachabteilung weitergeleitet und melden uns so schnell wie möglich mit den Antworten.
Herzliche Grüsse
Eva Gori
Kommunikation ZAS
Datum: Mittwoch, 7. Januar 2026 um 15:56
An: BittelTV
Betreff: RE: Presseanfrage – amtliche Bezeichnung natürlicher Personen (UPI / Personenregister)
Sehr geehrter Herr Bittel
Zusammengefasst können wir bestätigen, dass der offizielle Name und der oder die Vornamen in UPI in separaten Feldern gespeichert und übermittelt werden. Die ZAS stützt sich dabei auf Art. 6 des Registerharmonisierungsgesetz und auf Art. 133bis der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, so können wir Ihnen diese gerne liefern, müssten dafür aber wissen auf welches Dokument Sie sich genau beziehen.
Freundliche Grüsse
Eva Gori
De : _ZAS-Communication
Envoyé : mardi, 6 janvier 2026 15:42
À : BittelTV
Objet : RE: Presseanfrage – amtliche Bezeichnung natürlicher Personen (UPI / Personenregister)
Guten Tag Herr Bittel
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben diese an die betroffene Fachabteilung weitergeleitet und melden uns so schnell wie möglich mit den Antworten.
Herzliche Grüsse
Eva Gori
Kommunikation ZAS
De : BittelTV
Envoyé : mercredi, 7 janvier 2026 22:19
À : _ZAS-Communication <Communication@zas.admin.ch>
Objet : AW: Presseanfrage – amtliche Bezeichnung natürlicher Personen (UPI / Personenregister)
Sehr geehrte Frau Gori
Besten Dank für Ihre Rückmeldung und die Bestätigung, dass der offizielle Familienname und die Vornamen in der UPI gemäss Art. 6 RHG und Art. 133bis AHVV in separaten Feldern gespeichert und übermittelt werden.
Für das korrekte Verständnis hätte ich noch eine Präzisierungsfrage zur Darstellung dieser Identität in behördlichen Dokumenten:
Ist es korrekt, dass die getrennte Führung von Familienname und Vorname(n) der eindeutigen Identifikation einer natürlichen Person dient und sich diese Trennung bei rechtserheblichen Handlungen auch in der Darstellung widerspiegeln muss, etwa in der Form „Familienname, Vorname(n)“?
In diesem Zusammenhang interessiert mich insbesondere, ob bei Urkunden, Entscheiden oder Zwangsmassnahmen eine wechselnde oder zusammengezogene Darstellung der Personalien (z. B. unterschiedliche Reihenfolge, Hinzufügen von Titeln oder Bezug auf nicht registrierte Bezeichnungen) die eindeutige Zuordenbarkeit zur UPI-basierten natürlichen Person beeinträchtigen kann.
Besten Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüsse
Bittel, Roger
www.bittel.tv
Envoyé : mercredi, 7 janvier 2026 22:19
À : _ZAS-Communication <Communication@zas.admin.ch>
Objet : AW: Presseanfrage – amtliche Bezeichnung natürlicher Personen (UPI / Personenregister)
Sehr geehrte Frau Gori
Besten Dank für Ihre Rückmeldung und die Bestätigung, dass der offizielle Familienname und die Vornamen in der UPI gemäss Art. 6 RHG und Art. 133bis AHVV in separaten Feldern gespeichert und übermittelt werden.
Für das korrekte Verständnis hätte ich noch eine Präzisierungsfrage zur Darstellung dieser Identität in behördlichen Dokumenten:
Ist es korrekt, dass die getrennte Führung von Familienname und Vorname(n) der eindeutigen Identifikation einer natürlichen Person dient und sich diese Trennung bei rechtserheblichen Handlungen auch in der Darstellung widerspiegeln muss, etwa in der Form „Familienname, Vorname(n)“?
In diesem Zusammenhang interessiert mich insbesondere, ob bei Urkunden, Entscheiden oder Zwangsmassnahmen eine wechselnde oder zusammengezogene Darstellung der Personalien (z. B. unterschiedliche Reihenfolge, Hinzufügen von Titeln oder Bezug auf nicht registrierte Bezeichnungen) die eindeutige Zuordenbarkeit zur UPI-basierten natürlichen Person beeinträchtigen kann.
Besten Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüsse
Bittel, Roger
www.bittel.tv
Von: Communication@zas.admin.ch<Communication@zas.admin.ch>
Datum: Freitag, 9. Januar 2026 um 08:27
An: BittelTV
Betreff: RE: Presseanfrage – amtliche Bezeichnung natürlicher Personen (UPI / Personenregister)
Sehr geehrter Herr Bittel
Eine AHV-Nummer kann nur erstellt werden, wenn die folgenden Angaben vorliegen: Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht. Name und Vorname allein genügen nicht. Um die eindeutige Zuweisung der AHV-Nummer zu gewährleisten, ist die Angabe aller im Art. 133bis der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung erwähnten Daten wünschenswert. Da Peter beispielsweise sowohl ein Vorname als auch ein Nachname sein kann, dient die Trennung von Name und Vorname(n) der eindeutigen Identifikation einer natürlichen Person.
Freundliche Grüsse
Eva Gori
Datum: Freitag, 9. Januar 2026 um 08:27
An: BittelTV
Betreff: RE: Presseanfrage – amtliche Bezeichnung natürlicher Personen (UPI / Personenregister)
Sehr geehrter Herr Bittel
Eine AHV-Nummer kann nur erstellt werden, wenn die folgenden Angaben vorliegen: Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht. Name und Vorname allein genügen nicht. Um die eindeutige Zuweisung der AHV-Nummer zu gewährleisten, ist die Angabe aller im Art. 133bis der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung erwähnten Daten wünschenswert. Da Peter beispielsweise sowohl ein Vorname als auch ein Nachname sein kann, dient die Trennung von Name und Vorname(n) der eindeutigen Identifikation einer natürlichen Person.
Freundliche Grüsse
Eva Gori
Forwarded from Amtlicher Name vs mensch
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
Hier ein Hammer 🔨 Beweis Maschinenlesbare Zone Hoheitliche ausschliesslich massgebend (2 min 47 sec) Namen in Reihenfolgen verändern ist Urkundenfälschung! (5 min 3 sec) 🤗🤗🤗
Amtliche Namensschreibweise Schweizer Recht.pdf
320.5 KB
Schreibweise von Namen natürlicher Personen
Der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer 2010 zu Wahlen:
https://youtu.be/d-wJWW6DSN0?si=bpslu4kdT_ttyVhe
https://youtu.be/d-wJWW6DSN0?si=bpslu4kdT_ttyVhe
YouTube
Diejenigen, die gewählt werden haben nichts zu entscheiden - Horst Seehofer
Die Volksvertreter haben nichts zu entscheiden, behauptet Horst Seehofer bei Erwin Pelzig ARD.
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer 2016 zu Gesetzen, Verträgen und Rechtstaat:
https://youtu.be/6HwVGfNjHk0?si=1t0isQsrwnRWnIh8
https://youtu.be/6HwVGfNjHk0?si=1t0isQsrwnRWnIh8
YouTube
Horst Seehofer: '.....es gilt kein Gesetz' - 2016
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VIEW IN TELEGRAM
Ein 3‘500 Jahre alter Gletscher schmilzt und hervor kommt ein Lift aus den siebziger Jahren. Interessant, wie viele Widersprüche in solchen Nachrichten auftauchen.
Forwarded from Superanus
In der Schweiz ist der Begriff des Verbrauchers (oder Konsumenten) in verschiedenen Gesetzen definiert. Die klarste Bestätigung dafür, dass es sich dabei um eine natürliche Person handelt, findet sich im Konsumkreditgesetz (KKG).
Die gesetzliche Definition
Gemäss Art. 3 KKG ist die Definition eindeutig:
«Als Konsumentin oder Konsument gilt jede natürliche Person, die einen Konsumkreditvertrag zu einem Zweck abschliesst, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist.»
Und was, wenn die natürliche Person, nicht mehr sauber von euch adressiert wird,
liebe Grundversorger wie Stromlieferanten, und Co. ?
Was dann?
Siehe: 👇
Unique Person Identification (UPI)
UPI ist die Abkürzung für «Unique Person Identification». Es handelt sich um die Funktionalität für die administrative Identifikation der natürlichen Personen, sowie die Verwaltung des Identifikators AHV-Nummer im zentralen Versichertenregister der Sozialversicherungen des Bundes und der Kommunikation der AHV-Nummer ausserhalb des AHV-Bereichs.
KonfuzIVO's- ©
-vom anderen Stern 🌟
Die gesetzliche Definition
Gemäss Art. 3 KKG ist die Definition eindeutig:
«Als Konsumentin oder Konsument gilt jede natürliche Person, die einen Konsumkreditvertrag zu einem Zweck abschliesst, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist.»
Und was, wenn die natürliche Person, nicht mehr sauber von euch adressiert wird,
liebe Grundversorger wie Stromlieferanten, und Co. ?
Was dann?
Siehe: 👇
Unique Person Identification (UPI)
UPI ist die Abkürzung für «Unique Person Identification». Es handelt sich um die Funktionalität für die administrative Identifikation der natürlichen Personen, sowie die Verwaltung des Identifikators AHV-Nummer im zentralen Versichertenregister der Sozialversicherungen des Bundes und der Kommunikation der AHV-Nummer ausserhalb des AHV-Bereichs.
KonfuzIVO's- ©
-vom anderen Stern 🌟