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Glossar: Schadstoffe, Zusatzstoffe, Krankheitserreger, Kalorientabellen, Maßeinheiten, Sirenensignale oder Eiergrößen:
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Steckbrief
🟠 Fluorid
Fluoride sind anorganische Verbindungen des chemischen Elements Fluor, die in geringen Mengen natürlicherweise in Wasser, Erde und Nahrungsmitteln vorkommen. In der Zahnmedizin werden sie zur Härtung des Zahnschmelzes eingesetzt, etwa in Zahnpasten, Gelen oder Fluoridlacken. In höheren Dosen oder bei systemischer Einnahme können Fluoride jedoch toxisch wirken und gesundheitliche Schäden verursachen – besonders bei Kindern und empfindlichen Personen.

Chemische Struktur und Eigenschaften
👉 Summenformel (z. B. Natriumfluorid): NaF
👉 Molare Masse: 41,99 g/mol
👉 Struktur: Anorganisches Salz aus Natrium und Fluor
👉 Aussehen: Weißes, kristallines Pulver
👉 Löslichkeit: Sehr gut wasserlöslich
👉 Halbwertszeit: Im Blut wenige Stunden, Speicherung in Knochen über Jahre
👉 Natürliches Vorkommen: Mineralwässer, Tee, Fisch, Meersalz, Algen


Verwendung und Anwendungen
🔤 Zahnpflegeprodukte:
🔻Zahnpasta (lokal wirksam, 250–1500 ppm Fluorid je nach Produkt)
🔻Kinderzahnpasta (meist ≤ 500 ppm, abgestimmt auf Aufnahmegefahr)
🔻Mundspülungen (je nach Produkt 100–500 ppm Fluorid)
🔻Fluorid-Gele und Lacke (hochdosierte Produkte mit bis zu 12.300 ppm, meist nur in zahnärztlicher Anwendung)

🔤 Systemische Anwendungen:
🔻 Fluoridiertes Speisesalz (Deutschland, Österreich, Schweiz – freiwillige Anreicherung, meist 250 mg/kg NaF; keine Kennzeichnungspflicht)
🔻Fluoridtabletten zur Kariesprophylaxe bei Kindern (oft in Kombination mit Vitamin D empfohlen – insbesondere in den ersten Lebensjahren)
🔻Trinkwasserfluoridierung (nur in wenigen Ländern wie Irland, Teilen Englands und Spaniens; in der EU nicht flächendeckend erlaubt)

🔤 Industrie:
🔻 Aluminiumherstellung
🔻 Halbleiter- und Elektronikindustrie
🔻 Pestizidproduktion
🔻 Glas- und Keramikverarbeitung
🔻 Werkstoffchemie und Kältemittelproduktion


Gesundheitliche Risiken und Toxizität
🔤 Akute Fluoridvergiftung
🔻 Übelkeit, Erbrechen, Bauchkrämpfe
🔻 Kalziumbindung → Krämpfe, Herzrhythmusstörungen
🔻 In hohen Dosen lebensbedrohlich

🔤 Chronische Belastung
🔻 Dentalfluorose: irreversible Schmelzdefekte bei Kindern
🔻Skelettfluorose: pathologische Verhärtung von Knochenstrukturen
🔻 Neurotoxizität: Hinweise auf IQ-Veränderungen bei pränataler Belastung
🔻 Endokrine Effekte: mögliche Beeinflussung der Schilddrüsenfunktion
🔻 Mikrobiom-Effekte: systemische Aufnahme kann Darmflora destabilisieren
🔻 Reproduktionstoxizität: Hinweise aus Tierstudien auf gestörte Hodenentwicklung, Fruchtbarkeitsbeeinträchtigung und Spermienschädigung (bei chronischer hoher Aufnahme). Noch nicht abschließend für Menschen bewertet, aber vielfach diskutiert.


Regulierung und Grenzwerte
🇪🇺 EU:
➡️ Trinkwasser: Max. 1,5 mg/l gemäß Trinkwasserverordnung
➡️Bei >1,0 mg/l Fluorid: Hinweis erforderlich → „Für Säuglinge nicht geeignet“.
➡️Bei >1,5 mg/l: Zulassungspflicht als fluoridhaltiges Heilwasser.
➡️ Zahnpasta: Max. 0,15 % Fluorid (1500 ppm) für Erwachsene zugelassene Zahnpasten
➡️ Warnhinweis erforderlich bei >1000 ppm bei Zahnpasta für Kinder

🇩🇪 BRD:
➡️ Fluoridiertes Salz: 250 mg/kg (keine Kennzeichnungspflicht)
➡️ Keine Trinkwasserfluoridierung
➡️ Kariesprophylaxe: Kombinationsrichtlinien bei Kleinkindern (D-Fluoretten/Zahnpasta) unter ärztlicher Aufsicht

🇦🇹 Österreich: Ähnliche Regelungen wie BRD
🇨🇭 Schweiz: Regional geringe Mengen Fluorid im Trinkwasser zugelassen.

🇺🇸 USA, 🇨🇦Kanada: Trinkwasserfluoridierung weit verbreitet.


Fazit
Fluoride geraten zunehmend in die Kritik – vor allem bei systemischer Aufnahme. Studien zeigen mögliche Risiken für Entwicklung, Hormonhaushalt und Nervensystem, insbesondere bei Kindern. Eine informierte, zurückhaltende Anwendung – bzw. Vermeidung, wo möglich – erscheint aus gesundheitlicher Sicht geboten.

Siehe auch:
⚠️Sicherheitshinweis⚠️
Systemische Fluoridierung: FDA zieht Konsequenz aus Studienlage, klicke hier

Quellen: BfR, DGE, EFSA, WHO, FDA
#Gesundheit #Wissenswertes #Steckbrief #Fluorid
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Steckbrief
🟠 Danthron | 1,8-Dihydroxyanthrachinon

Danthron ist ein synthetisches Anthrachinon-Derivat, das früher als stimulierendes Abführmittel verwendet wurde. Aufgrund seiner potenziell kanzerogenen Eigenschaften ist es in der EU und vielen anderen Ländern nicht mehr für die Anwendung in Lebensmitteln oder Arzneimitteln zugelassen.

Chemische Struktur und Eigenschaften
👉 Summenformel: C₁₄H₈O₄
👉 Molare Masse: 240,21 g/mol
👉 Struktur: Anthrachinon-Grundgerüst mit Hydroxygruppen an den Positionen 1 und 8
👉 Aussehen: Orange-rotes kristallines Pulver
👉 Geruch: Geruchlos
👉 Schmelzpunkt: ca. 190–193 °C
👉 Löslichkeit: Schwer wasserlöslich, besser löslich in organischen Lösungsmitteln (z. B. Ethanol, DMSO)


Vorkommen und Quellen
🔤 Frühere Verwendung als Laxans (starkes Abführmittel), z. B. in Tablettenform
🔤 Bestandteil mancher traditioneller Heilpflanzenzubereitungen (z. B. Rhabarber, Faulbaumrinde – dort jedoch als verwandte natürliche Anthrachinone)
🔤 Verwandt mit anderen Anthrachinonen wie Emodin oder Rhein


Gesundheitliche Risiken und Toxizität
🔤 Kanzerogenität
🔻 In Tierversuchen nachgewiesene tumorbildende Wirkung, v. a. im Darm
🔻 Einstufung als potenziell krebserregend für den Menschen (IARC Gruppe 2B)

🔤 Genotoxizität
🔻 Hinweise auf DNA-schädigende Eigenschaften
🔻 Mutagene Wirkungen in Zellkultur- und Tierversuchen

🔤 Weitere Risiken
🔻 Langfristige Einnahme kann Darmreizungen und Pigmentveränderungen verursachen (Pseudomelanosis coli)
🔻 In Kombination mit anderen Anthrachinonen möglicherweise verstärkte Toxizität
🔻In selbst importierten Produkten (z. B. Abnehm- oder Detox-Kapseln aus dem Ausland) kann Danthron weiterhin enthalten sein.


Regulierung und Grenzwerte
🇪🇺 Europäische Union:
⛔️ Danthron ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 in Lebensmitteln verboten
⛔️ Nicht zugelassen in Arzneimitteln laut EMA / Ph. Eur.
⛔️ Verbot gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel und pflanzliche Kombinationspräparate

🇩🇪 Deutschland:
👉 Keine zugelassenen Medikamente mit Danthron
👉 Überwachung durch BfArM, BVL, Bundesapothekerkammer

🌍 Andere Länder:
👉 In den USA und Kanada ebenfalls keine zugelassenen Anwendungen mehr
👉 Weltweit durch WHO und IARC als risikobehaftet eingestuft


Fazit
Danthron gehört zu den Anthrachinon-Derivaten mit nachgewiesener Genotoxizität und potenzieller Kanzerogenität. Aufgrund dieser Risiken ist es weder als Arzneimittel noch in Lebensmitteln zugelassen.

Quellen: BfR, EFSA, EMA, IARC, Verordnung (EG) Nr. 1925/2006, Bundesgesundheitsblatt
#Gesundheit #Wissenswertes #Steckbrief #Danthron #Anthrachinon
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Steckbrief
🟠 Homosalat | Homomenthylsalicylat

Homosalat (INCI: Homosalate) ist ein organischer UVB-Filter aus der Gruppe der Salicylate. Er wird in kosmetischen Produkten eingesetzt, insbesondere in Sonnenschutzmitteln. Aufgrund seiner potenziell hormonell wirksamen Eigenschaften, systemischen Verfügbarkeit und Umweltproblematik steht der Stoff seit Jahren in der Kritik. Die EU hat seine Zulassung inzwischen deutlich eingeschränkt.

Chemische Struktur und Eigenschaften
👉 Summenformel: C₁₆H₂₂O₃
👉 Molare Masse: 262,35 g/mol
👉 IUPAC-Name: 3,3,5-Trimethylcyclohexyl-2-hydroxybenzoat
👉 Struktur: Veresterung von Salicylsäure mit 3,3,5-Trimethylcyclohexanol
👉 Aussehen: Klare, schwach gelbliche Flüssigkeit
👉 Geruch: Leicht aromatisch
👉 Schmelzpunkt: < −20 °C
👉 Siedepunkt: ca. 325 °C
👉 Löslichkeit: Lipophil, Unlöslich in Wasser, löslich in Fetten, Ölen und Ethanol


Vorkommen und Quellen
🔤 Hauptsächlich in:
• Sonnenschutzmitteln (Creme, Lotion, Sprays)
• Tagespflege mit UV-Schutz
• UV-Schutz-Make-up (Foundations, BB-Creams)
• Haarpflege mit Lichtschutz

🔤 Vermehrt in konventionellen Kosmetika, selten in Naturkosmetik (nicht NaTrue-/COSMOS-zugelassen)
🔤 Kombiniert oft mit Octocrylen, Avobenzon oder Ethylhexylmethoxycinnamat
🔤 In INCI-Deklarationen als Homosalate gelistet – oft unauffällig zwischen anderen Lipiden oder Emulgatoren verborgen


Gesundheitliche Risiken und Toxizität
🔤 Endokrine Disruption (hormonelle Wirksamkeit)
🔻In-vitro- und In-vivo-Modelle zeigen östrogene, antiandrogene und aromatasehemmende Effekte
🔻 SCCS: Hinweise auf Interaktionen mit dem Hormonsystem (z. B. Aromatasehemmung, Estrogenrezeptorbindung)
🔻 Wirkungen dosisabhängig und systemisch möglich

🔤 Systemische Exposition
🔻 Aufnahme über die Haut nachgewiesen
🔻 Plasmaspiegel in Humanstudien messbar
🔻 Bioakkumulation nicht abschließend geklärt, jedoch bei wiederholter Anwendung Anreicherung im Blut nachgewiesen

🔤 Genotoxizität / Karzinogenität
🔹 Keine klare Kanzerogenität nachgewiesen
🔹 Keine relevante Genotoxizität nach EU-Einstufung – aber Langzeitwirkungen noch nicht vollständig bewertet

🔤 Umweltrisiken
🔻 Persistenz in aquatischen Systemen
🔻 Toxisch für Algen und andere Wasserorganismen
🔻 In OECD-Tests als schwer abbaubar eingestuft; chronisch toxisch für aquatische Primärproduzenten (Algen, Cyanobakterien)
🔻 Rückstände regelmäßig in Abwässern, Badegewässern und Klärschlämmen nachgewiesen – insbesondere in Europa, Nordamerika und Asien


Regulierung und Grenzwerte
🇪🇺 Europäische Union (Stand: Juni 2025)
Gemäß Verordnung (EU) 2022/2195:
Nur noch erlaubt in:
👉 Gesichtscremes und Pump-Sprays (keine Treibgassprays). Anwendung darf sich ausschließlich auf das Gesicht beschränken (nicht Körper)

Maximalkonzentration: 7,34 %

⛔️ Produkte mit höheren Konzentrationen dürfen ab 01.01.2025 nicht mehr in Verkehr gebracht werden
⛔️ Ab 01.07.2025 Marktbereitstellung verboten, sofern nicht konform

🔸 Begründung: Einschätzung des SCCS (2021), dass 10 % nicht sicher ist – Ausnahme bei gezieltem, begrenztem Hautkontakt im Gesicht.

🇩🇪 Deutschland
👉 Überwachung durch BVL, BfR und Bundesbehörden im Rahmen der Kosmetikmittelüberwachung
👉 Thema in Tests von Stiftung Warentest und Ökotest – regelmäßig negativ bewertet

🌍 International
👉 🇺🇸 USA (FDA): Noch bis zu 15 % erlaubt
👉 🇨🇦 Kanada & 🇦🇺Australien: Eingeschränkt, ebenfalls auf Basis hormoneller Wirkungen
👉🇨🇭 Schweiz: Orientierung an EU-Regelung


Fazit
Homosalat ist ein häufig eingesetzter UVB-Filter mit bestätigter systemischer Aufnahme und hormonähnlicher Wirkung. Die EU hat seinen Einsatz ab 2025 drastisch eingeschränkt: Nur noch in Gesichtsprodukten in definierter Maximaldosis erlaubt. Angesichts der potenziellen Risiken für Gesundheit und Umwelt ist ein vorsichtiger Umgang geboten.

Quellen: SCCS/1626/20, EU-Verordnung (EU) 2022/2195, BfR, ECHA, Umweltbundesamt, FDA, Ökotest, CriticalCatalyst, EUR-Lex
#Gesundheit #Wissenswertes #Steckbrief #Salicylate #Homosalat
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Steckbrief
🟠 Rhodamin B | Basic Violet 10

Rhodamin B ist ein wasserlöslicher, kationischer Farbstoff der Xanthene-Klasse mit starker Fluoreszenz im sichtbaren Lichtbereich. Trotz früherer Verwendung in Textilien, Kosmetik und Lebensmitteln ist sein Einsatz heute in vielen Ländern verboten oder stark eingeschränkt, da es Hinweise auf kanzerogene, mutagene und toxische Eigenschaften gibt.

Chemische Struktur und Eigenschaften
👉 Summenformel: C₂₈H₃₁ClN₂O₃
👉 Molare Masse: 479,01 g/mol
👉 Struktur: Xanthenderivat mit Carbonsäureanhang
👉 CAS-Nummer: CAS: 81-88-9
👉 CI-Nummer: CI 45170
👉 Aussehen: Dunkelrosa bis violett kristalliner Feststoff
👉 Fluoreszenz: Intensiv rot unter UV-Licht
👉 Löslichkeit: Gut wasserlöslich, auch in Alkohol
👉 Stabilität: Licht- und temperaturstabil, schwer abbaubar
👉 ADI (Acceptable Daily Intake): Nicht festgelegt, da verboten.


Vorkommen und (verbotene) Verwendung
🔤 Früher verwendet in:
• Textil- und Papierfärbung
• Lebensmittelfarbstoff (v. a. in Asien und Afrika)
• Kosmetika, Lippenstiften (veraltet)
• Technische Markerfarbe (Wasser, Dichtheitstests)
• Illegale Verwendung in Gewürzen (z. B. Chili, Kurkuma) als Farbverstärker

🔤 Heute häufig als verbotene Verfälschung in:
• Lebensmitteln, Gewürzen, Importprodukten aus Drittstaaten
• Kosmetikprodukten ohne EU-Zulassung
• Billigtextilien (nicht farbecht)


Gesundheitliche Risiken und Toxizität
🔻 Kanzerogenität: In Tierversuchen tumorbildend (Leber, Schilddrüse)
🔻 Genotoxizität: DNA-schädigend, mutagen (in-vitro & in-vivo)
🔻 Neurotoxizität und zelluläre Toxizität: Zellschädigung, oxidative Stressreaktion
🔻 Systemische Aufnahme bei Hautkontakt, Inhalation und oraler Exposition
🔻 Schwermetall-Verunreinigung möglich, je nach Herkunft (v. a. Cadmium, Quecksilber)
🔻 IARC (Internationale Krebsforschungsagentur) hat Rhodamin B bislang nicht offiziell eingestuft. Die EFSA hingegen bewertet das Risiko als hoch, insbesondere bei oraler Exposition.


Regulierung und Verbote
🇪🇺 Europäische Union
⛔️ gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 nicht als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Es gilt das Verbotsprinzip: Nur explizit gelistete Farbstoffe dürfen verwendet werden
⛔️ Nicht zugelassen in Kosmetika (Anhang II der EU-Kosmetikverordnung)
👉 Einsatz nur noch für technische Zwecke (z. B. Lecktests)

🇩🇪 Deutschland
⛔️ Keine Zulassung in Produkten mit Verbraucherkontakt
👉 Rückrufe bei illegalem Nachweis in importierten Gewürzen oder Kosmetika (BVL, RAPEX-System)

🌍 International
👉 In Indien, Bangladesch, Nigeria, China u. a. häufig illegal in Lebensmitteln nachgewiesen
👉 In den USA ebenfalls nicht für Lebensmittel und Kosmetik zugelassen


Fazit
Rhodamin B ist ein toxikologisch hoch bedenklicher Farbstoff mit starker Signalwirkung, dessen Verwendung in Produkten mit Verbraucherkontakt untersagt ist. Rückstände in Lebensmitteln oder Kosmetika deuten auf illegalen Einsatz oder mangelnde Qualitätskontrolle hin. Verbraucher sollten bei intensiv gefärbten Importprodukten vorsichtig sein – insbesondere bei Gewürzen, Seifen, Lipgloss oder Textilien aus Drittstaaten.

Wenn’s zu grell aussieht, besser zweimal hinschauen – besonders bei Lebensmitteln mit auffälligem Pink-Rot. Im Zweifel: Finger weg oder Labor fragen.

Quellen: BfR, EFSA, ECHA, EU-Kosmetikverordnung, Verordnung (EG) 1333/2008, RAPEX
#Gesundheit #Wissenswertes #Steckbrief #Farbstoffe #RhodaminB
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Steckbrief
Borna-Disease-Virus 1 | BoDV-1
Das Borna-Disease-Virus 1 (BoDV-1), oft „klassisches Bornavirus“ genannt, wurde zuerst in Pferde- und Schaf­beständen beschrieben. Der Name geht auf ein Pferde­sterben 1885 im sächsischen Borna zurück. Seit 2018 ist klar, dass sich auch Menschen infizieren können – mit einer fast immer tödlichen Meningoenzephalitis (Gehirn- und Hirnhaut­entzündung).

Taxonomie
Ordnung: Mononegavirales 
Familie: Bornaviridae 
Gattung: Orthobornavirus
Art: Mammalian 1 orthobornavirus
Tierreservoir: Zweifarbig-Weißzahnspitzmaus (Crocidura leucodon)
Meldepflicht: Direkter Nachweis, § 7 IfSG (seit 03/2020)
Fälle in DE: 2 – 7 pro Jahr (seit 2020 meldepflichtig: max. 6/Jahr), 57 kumuliert (Stand 06 / 2025)


Vorkommen & Expositionsquellen
Wo: Endemisch mit Tier­ausbrüchen in einem schmalen Streifen Mitteleuropas von Bayern/Thüringen über Österreich bis in die Schweiz/Liechtenstein.
❗️Bestätigte menschliche Fälle bislang nur in Deutschland.
Wie:
🔤 Aerosol: Einstauben kontaminierter Erde/Heu – Virus gelangt über den Nasen‐Rachen-Raum in den Körper
🔤 Direkter Kontakt: Speichel, Urin oder Kot infizierter Spitzmäuse auf Haut, Schleimhäuten oder Wunden
🔤 Zusätzlich: vereinzelt Übertragung durch Organ­transplantate
Übertragungswege:
Tier → Tier ✔️
Tier → Mensch ✔️
Mensch → Mensch ✖️


Erkrankung & Verlauf
🔤 Inkubation: ≈ 3–8 Wochen
🔤 Frühphase: Grippeähnliche Symptome, u.a. Fieber, Myalgien, Kopfschmerz, Hyponatriämie
🔤 Verlauf: Rasche Sprach- und Gangstörungen, Krampfanfälle, Hirnödem → Koma
Immunpathogenese (Schädigung v. Neuronen durch T-Zell-Antwort)
🔤 Letalität: 96–98 %
🔤 Risikogruppen: Land-/ Forst-/ Gartenarbeit in Endemiegebieten, Organempfänger
🔤 Differentialdiagnosen: HSV-1/2-Enzephalitis, Listeria, Autoimmun-Enzephalitis, Rabies, VSBV-1 (Variegated Squirrel Bornavirus 1)


Diagnostik & Therapie
🔤 RT-qPCR aus Hirngewebe ist Goldstandard
🔤 Liquor/Serum-PCR + iIFA ( indirekte Immunfluoreszenz)/Immunoblot erhöhen Trefferquote – Viruslast im Liquor oft sehr niedrig.
🔤 Im MRT zeigen sich symmetrische Läsionen in Hippocampus und Thalamus
🔤 Therapie: Keine etablierte Standardbehandlung vorhanden. Frühgabe von Ribavirin oder Favipiravir führte vereinzelt zum Überleben. Wesentlich sind ICP-Kontrolle (ICP= Hirndruck), antikonvulsive Therapie, evtl. Hochdosis-Steroide oder Plasmapherese.


Schutzmaßnahmen
🦠 Finger weg von toten Mäusen und Mäusepupu!
🦠FFP2-Maske, Schutzbrille & Einmal­handschuhe bei staubigen Stall-/Schuppenarbeiten; Oberflächen vorher befeuchten, damit kein Aerosol entsteht.
🦠Bevor tote Spitzmäuse oder deren Ausscheidungen entfernt werden, diese gründlich mit Desinfektions- oder Reinigungsmittel besprühen, sodass der kontaminierte Staub nicht in Eure Atemluft gelangt.
🦠Nach Kontakt gründlich duschen, Haare waschen und die Kleidung direkt in die Wäsche geben.
🦠Futtermittel dicht verschließen
🦠Gebäudeschlitze gegen Mäuse abdichten.



Forschung
🔤 Deutschland-Paradox: Nur Deutschland meldet Humanfälle.
👉Mögliche Gründe: besseres Screening, dichteres Reservoir, virale Cluster, Umwelt- oder Wirtsfaktoren – offen.
🔤 Borna-ähnliche neuropathologische Beschreibungen existieren bereits seit dem 18. Jh. in Pferdebeständen; menschliche Fälle wurden erst 2018 zweifelsfrei identifiziert und bleiben rar.
🔤 Trotz vieler Erkenntnisse bleiben offene Fragen: Wie infizieren sich Menschen genau, weshalb treten so wenige Fälle auf – und warum gerade in Deutschland?🤔


Fazit
Die Ansteckung ist extrem selten, doch wer in Endemiegebieten mit Staub oder Nagern zu tun hat, schützt sich durch konsequente Schutzmaßnahmen und sollte bei ungeklärter Enzephalitis früh an BoDV-1 denken.


Finger weg von toten Mäusen und Mäusepupu!

Quellen: BfR, RKI, FLI, BNITM, Zoonose, CDC, LGL Bayern 2025, Nature Commun 2024, Emerg Microbes Infect 2022, Lancet Infect Dis 2025
#Gesundheit #Wissenswertes #Steckbrief #Endemie #Virus #Bornavirus #BoDV1
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Steckbrief
🟠 Candida parapsilosis | opportunistischer Hefepilz
Candida parapsilosis ist ein fakultativ pathogener Hefepilz aus der Gattung Candida, der zur normalen Hautflora des Menschen gehört. Während er bei gesunden Personen in der Regel harmlos bleibt, kann er bei vulnerablen Gruppen – insbesondere bei Frühgeborenen, immungeschwächten Patienten oder Trägern invasiver medizinischer Systeme – schwere systemische Infektionen auslösen.

Biologische Struktur und Eigenschaften
👉 Gattung: Candida
👉 Ordnung: Saccharomycetales
👉 Morphologie: Oval bis ellipsoid, teils mit Pseudohyphenbildung
👉 Reproduktion: Ungeschlechtlich durch Knospung
👉 Besonderheit: Bildet Biofilme auf Kunststoffen und medizinischen Oberflächen
👉 Temperaturbereich: Wächst gut zwischen 25 °C und 37 °C
👉 Nachweis: Mikroskopie, Kultur, PCR, MALDI-TOF


Vorkommen und Quellen
🔤 Hauptsächlich in:
• Hautflora (v. a. Hände, Leisten, Intertrigobereiche)
• Schleimhäuten (vaginal, gastrointestinal)
• Medizinischen Geräten (z. B. Katheter, Infusionen)
• Neonatalstationen, Intensivstationen
🔤 Hohe Umweltstabilität – Übertragung vor allem über Hände und kontaminierte Oberflächen
🔤 Häufiger nosokomialer Erreger (Krankenhauskeim)


Gesundheitliche Risiken und Toxizität
🔤 Infektiöse Erkrankungen
🔻 Invasive Candidiasis (Blutstrominfektion, Sepsis)
🔻 Katheter-assoziierte Infektionen (v. a. bei zentralvenösen Zugängen)
🔻 Endokarditis, Peritonitis, Osteomyelitis
🔻 Neonatale Fungämie mit Organbeteiligung (z. B. Lunge, Leber, ZNS)

🔤 Risikogruppen
🔻 Frühgeborene / Neugeborene
🔻 Patienten mit zentralvenösen Kathetern
🔻 Immunsupprimierte (z. B. Chemotherapie, Organtransplantation)
🔻 Parenteral ernährte Patienten, dialysepflichtige Personen
🔤 Besondere Problematik
🔻 Stark ausgeprägte Biofilmbildung → erschwerte Eradikation
🔻 Geringere Empfindlichkeit gegenüber Echinocandinen im Vergleich zu Candida albicans
🔻 Umweltpersistenz erhöht Risiko der Reinfektion und Kreuzkontamination


Diagnostik und Behandlung
🔬 Diagnoseverfahren:
👉 Blutkultur, Speziesdifferenzierung via PCR / MALDI-TOF, Antigen- und Antikörpertests

💊 Therapieoptionen:
👉 Fluconazol (oft wirksam, jedoch resistenzgeprüft)
👉 Liposomales Amphotericin B
👉 Alternative: Voriconazol / posakonazol bei komplizierten Verläufen

Monoresistenzen möglich – Empfindlichkeitstestung erforderlich
👉 Entfernung kontaminierter Katheter zwingend erforderlich


Prävention und Hygienemaßnahmen
🔸 Strikte Händehygiene im klinischen Alltag
🔸 Aseptisches Management von Kathetern und Infusionen
🔸 Geräte- und Flächenhygiene in Intensiv- und Neonataleinheiten
🔸 Surveillanceprogramme zur Früherkennung nosokomialer Candida-Infektionen


Regulierung und Meldewesen
🇪🇺 ECDC-Surveillance (HAI-Net ICU, EARSS-AMR)
Candida parapsilosis wird regelmäßig im Rahmen der ECDC-Krankenhauserfassung nosokomialer Infektionen (HAI-Net) erfasst – insbesondere:
• bei Blutstrominfektionen auf Intensivstationen
• im Zusammenhang mit zentralvenösen Kathetern

Der Erreger wird in den ECDC-Datenbanken nach Spezies und Antimykotika-Empfindlichkeit differenziert erfasst.

🇩🇪 Deutschland
👉 Meldepflicht bei invasiver Candidiasis auf Intensivstationen gemäß § 6 IfSG (bundeslandabhängig)
👉 Erfassung über KRINKO-Empfehlungen und nationale Surveillance-Systeme wie KISS (Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System)

🌍 International
👉 ECDC und CDC führen Candida parapsilosis als relevanten nosokomialen Erreger mit zunehmender Bedeutung
👉 In internationalen Studien regelmäßig identifizierter Stamm bei Neonatal-Fungämien und Katheterinfektionen


Fazit
Aufgrund seiner Biofilmbildung, Umweltpersistenz und eingeschränkten Empfindlichkeit gegenüber bestimmten Antimykotika stellt er ein relevantes Risiko in intensivmedizinischen und neonatalen Bereichen dar. Konsequente Hygiene, Surveillance und frühzeitige Diagnostik sind entscheidend zur Vermeidung schwerer systemischer Infektionen.

Quellen: RKI, CDC, ECDC, DGPI, ESCMID, KRINKO-Empfehlungen, mycobank.org
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Serie Zusatzstoffe — Farbstoffe
🟥 Cochenillenrot A – E120

Cochenillenrot A (Karmin) ist ein roter Farbstoff tierischen Ursprungs, gewonnen aus getrockneten Weibchen der Schildlaus Dactylopius coccus. Hauptwirkstoff ist Karminsäure, ein Anthrachinon-Derivat. Eingesetzt wird E120 in Lebensmitteln, Kosmetika und Arzneimitteln.

Mögliche Bezeichnungen
✏️ E120
✏️ Karmin
✏️ Karminsäure
✏️ Cochenille
✏️ Natural Red 4
✏️ CI 75470 (Kosmetika)
✏️ Carmine / Carmine Lake (engl.)
✏️ vereinzelt auch: Karminrot


Chemische Struktur und Eigenschaften
➡️ Hauptkomponente: Karminsäure
➡️ Summenformel: C₂₂H₂₀O₁₃
➡️ Molare Masse: 492,39 g/mol
➡️ Farbspektrum: Hellrot bei pH < 4, Purpurviolett bei neutralem bis basischem Milieu
➡️ Quelle: Extrakt aus getrockneten Cochenille-Läusen
➡️ Löslichkeit: Gute Löslichkeit in Wasser bei saurem pH, in Alkohol mäßig löslich
➡️ Stabilität: Licht- und temperaturstabil, empfindlich gegenüber Metallionen, oxidativ instabil bei Kontakt mit Eisen-, Kupferionen
➡️ ADI-Wert bzw. Höchstgrenze
EFSA: 5 mg/kg Körpergewicht und Tag
Teilweise „quantum satis“ in Produktgruppen


Zulassung und Verwendung
Zulassung für:
Lebensmittel (E120)
Kosmetika (CI 75470)
Arzneimittel
〰️〰️〰️〰️〰️〰️〰️〰️
Nicht für Bio-Produkte (EU-Öko-Verordnung)

Verwendung für
🍬 Fruchtgummis, Joghurts, Süßwaren
♒️ Sirup, Limonade
💋 Lippenstift, Rouge, Haarfarbe
💊 Farbkapseln in Medikamenten


Gesundheitliche Risiken und Toxizität
🔤 Allergiepotenzial
Pseudoallergene Wirkung durch Mastzellaktivierung
Symptome: Hautausschlag, Atemnot, Urtikaria
Risikogruppen: Asthmatiker, chronische Urtikaria, Histamin- und Salicylatsensitivität


Ethik & Verträglichkeit
🔤 Nicht vegan, nicht vegetarisch
🔤 Religiös problematisch (Judentum, Islam, Hinduismus)
🔤 Verbrauchertäuschung durch Sammelbezeichnung „natürlicher Farbstoff“


Toxikologische Bewertung
🔤 Keine Genotoxizität oder Kanzerogenität
🔤 Reversible Pigmenteinlagerung in Leber/Milz bei Tieren
🔤 Aufnahme über Lippenstifte möglich, aber selten berücksichtigt


Langzeit- und Kumulationsrisiken
🔤 Exposition über mehrere Quellen möglich (Lebensmittel, Kosmetik, Arznei)
🔤 Kombinationsrisiko mit Benzoaten, Alkohol, Stressfaktoren
🔤 Wiederholte Reizung von Schleimhautbarrieren (z. B. Darm, Bronchien, Nasenschleimhaut) durch kumulierte Histaminfreisetzung.


Abbauprodukte und Metaboliten
🔤 Potenziell reaktive Zersetzungsprodukte bei Erhitzung / Lagerung in sauren Medien
🔤 Toxikologische Datenlage unzureichend
🔤 Technologische Rückstände und Trägerstoffe
Komplexierung mit Kalium-/Aluminiumsalzen
🔤 Lösungsmittelrückstände aus der Extraktion möglich
🔤 Beschichtung mit Talkum, PEGs oder Silikaten denkbar


Vulnerable Gruppen (erhöhtes Risiko)
🔤 Kinder (u.a. mit ADHS, neuroimmunologischen Störungen), Asthmatiker, histaminempfindliche Personen
🔤 Personen mit chronischer Entzündung oder Leber-/Darmbelastung
🔤 Schwangere: keine gezielte Risikoprüfung – Vorsicht empfohlen


Migrationsrisiko
🔤 Migration aus Druckfarben auf der Rückseite von Blisterverpackungen in Tablettenmulden möglich.
🔤 Bei äußerlicher Anwendung keine Deklarationspflicht → Verwechslungsrisiko


Regulierung und Grenzwerte
🇪🇺 EU
➡️Zulassung gemäß VO (EG) Nr. 1333/2008
➡️Deklarationspflicht als „E120“, „Karmin“ oder „Cochenille“
➡️CI 75470 in Kosmetika – deklarationspflichtig

🇩🇪 Deutschland
➡️Anwendung ohne Höchstmengen in bestimmten Gruppen („quantum satis“)

➡️Empfehlung zur Allergenkennzeichnung

🌍 International
🇺🇸 USA: Als „Carmine“ zugelassen, deklarationspflichtig

🌍Halal/Koscher-Status umstritten, abhängig von Verarbeitung

🇮🇳 Indien: nicht für vegane Produkte zugelassen


Fazit
Cochenillenrot A ist ein intensiver Farbstoff mit hoher Allergenität, ethischer Problematik und unzureichender Verbraucherauszeichnung. Die gleichzeitige Aufnahme aus verschiedenen Produktkategorien wird kaum berücksichtigt.

Quellen: Zusatzstoffeliste; Zusatzstoffemuseum; bzfe; Food-Detektiv
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📱 Neues EU-Energielabel für Smartphones & Tablets

Gültig seit 20. Juni 2025 –Das neue Energielabel gilt für alle neu eingeführten Modelle von Smartphones und Tablets – nicht für Laptops, Smartwatches oder andere Geräte.
Ziel ist es, den Energieverbrauch, die Akkuleistung und die Langlebigkeit von Geräten transparent zu machen.


Was zeigt das neue Label?

1️⃣Energieeffizienzklasse (A bis G):
Je grüner, desto energieeffizienter das Gerät – bezieht sich auf die Kombination aus Stromverbrauch und Akkulaufzeit.

2️⃣ Akkulaufzeit bei aktiver Nutzung (Xh)
Beispiel: „Xh Ymin“ – wie lange der Akku bei alltäglicher Nutzung (z. B. Surfen, Streamen, Messaging) durchhält.

3️⃣ Akkulebensdauer (Anzahl Ladezyklen)
Ein Gerät mit langlebigem Akku schneidet hier besser ab.

4️⃣ Sturzfestigkeit
Wird mit Buchstaben (A–E) bewertet – geprüft aus 0,8 m Fallhöhe.

5️⃣ Wasser- und Staubschutz (IP-Schutzklasse)
Kennzeichnung wie z. B. IP68 (komplett staubdicht & wasserdicht bei Eintauchen).

6️⃣ Austauschbarkeit des Akkus
A bis E – zeigt, wie einfach sich der Akku ersetzen lässt.


So nutzt Ihr das Label 🔤🔤🔤🔤🔤🔤
🔤heckt den QR-Code
Führt direkt zur EU-Datenbank (EPREL) mit allen Infos zum Gerät – von Energieverbrauch bis Update-Versorgung.

🔤anglebigkeit zählt
Achtet auf Akkuleistung & Reparierbarkeitsklasse (A–E). A oder B ist deutlich reparaturfreundlicher.

🔤rscheinungsdatum prüfen! Updates zählen ab Verkaufsstart – NICHT ab Kaufdatum.
Fragt nach dem Gerätealter, sonst ist der Support schneller vorbei als gedacht.

🔤Vergleicht nur Gleiches mit Gleichem
Tablets mit Tablets, Handys mit Handys. Unterschiede zwischen Geräteklassen machen Effizienzvergleiche sonst völlig sinnlos.

🔤nergieeffizienz nicht überschätzen
Das grüne A sieht gut aus, sagt aber nichts über Haltbarkeit oder Reparierbarkeit. Immer das ganze Label anschauen.

🔤ichtig nachhaltig kaufen
Haltet Euch an Hersteller, die auf modulare Bauweise & lange Nutzbarkeit setzen – spart Ressourcen & Geld.


Quelle: Europäische Kommission; ERPEL
#Allgemeinwissen #Haushalt #Gerätekauf #Erklärungen #Wissenswertes #Energielabel
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Steckbrief
🟣 Isopropyl Cloprostenate | Prostaglandin-Analog
Isopropyl Cloprostenate ist ein synthetisches Analogon der Prostaglandin-F2α-Gruppe. Es wurde ursprünglich für tiermedizinische Anwendungen entwickelt (z. B. zur Auslösung der Brunst bei Rindern) und wird heute vor allem in kosmetischen Wimpernseren eingesetzt. Seine wachstumsfördernde Wirkung auf Haarfollikel beruht auf pharmakologisch aktiven Mechanismen – trotz fehlender toxikologischer Zulassung für die Anwendung am menschlichen Auge. Der Stoff gilt in der EU nicht als kosmetisch zulässig und unterliegt strengen Verboten.

Chemische Struktur und Eigenschaften
➡️ Summenformel: C₂₆H₃₄ClO₅
➡️ Molmasse: ca. 464,0 g/mol
➡️ Wirkstoffklasse: Prostaglandin-F2α-Analogon
➡️ Struktur: Esterverbindung aus Cloprostenol und Isopropanol
➡️ Eigenschaften: Lipophil, gute Haut- und Mukosadurchdringung


Verwendung und Quellen
Vor allem enthalten in:
• Kosmetischen „Wimpernseren“
• Seltener auch in Augenbrauen-Boostern oder Haarwachstumsseren
➡️ Nicht als kosmetischer Wirkstoff zugelassen
➡️ Häufig als „Pflegeprodukt“ vermarktet, um regulatorische Zulassung zu umgehen
➡️ In der INCI teils nicht aufgeführt oder hinter Fantasiebezeichnungen versteckt
➡️ Pharmakologisch aktiv – rechtlich arzneimittelähnlich


Gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen

🔤 Lokale Nebenwirkungen
• Reizung, Juckreiz, Fremdkörpergefühl
• Hyperämie (Bindehautrötung), Lidrandentzündung, Konjunktivitis
• Pigmentverschiebung der Iris oder Haut
• Verdickung, Verfärbung oder Hypertrichose des Lidrandes
• Periorbitale Fettatrophie („eingesunkene Augen“)
• Veränderung des Augeninnendrucks – Risiko für Glaukompatienten

🔤 Systemische Effekte (möglich bei wiederholtem Kontakt)
• Perkutane und mukosale Aufnahme möglich – insbesondere bei wiederholtem Kontakt am Lidrand
• Keine validen NOAEL-Werte für kosmetischen Gebrauch verfügbar
• Keine Bewertung reproduktionstoxischer, endokriner oder langfristiger Effekte im kosmetischen Kontext
• Additive Wirkverstärkung möglich bei gleichzeitiger Anwendung mit Kontaktlinsenlösungen oder Augentropfen


Deklaration und Verbrauchertäuschung
🔤 Der Stoff wird häufig nicht transparent deklariert – stattdessen unter Bezeichnungen wie:
• „Prostaglandin-Derivat“
• „Lash Complex“
• „Hair Growth Activator“
🔤 In Laboranalysen wurden mehrfach PG-Analoga in Produkten nachgewiesen, die als „natürlich“ oder „pflanzlich“ beworben wurden
🔤 Verbraucher erkennen die pharmakologische Wirkung in der Regel nicht


Regulierung und Rechtslage
🇪🇺 Europäische Union
⛔️ Nicht zugelassen für kosmetische Mittel
➡️ Gelistet in Anhang II der EU-Kosmetikverordnung (verbotene Stoffe; Aufnahme durch VO (EU) 2022/2195)
➡️ Produkte mit Isopropyl Cloprostenate dürfen nicht als Kosmetik verkauft oder vermarktet werden
➡️ Gilt als pharmakologisch aktiv → unterliegt damit dem Arzneimittelrecht
➡️ Deklarationspflicht und Zulassungspflicht bei Wirksamkeit sind zwingend

🇩🇪 Deutschland
➡️ Zuständig: BVL, Landesbehörden für Kosmetiküberwachung
➡️ Wimpernseren mit PG-Analoga mehrfach von Laboren und Verbraucherzentralen beanstandet
➡️ Stiftung Warentest (2020, 2022): Produkte mit Isopropyl Cloprostenate als „nicht verkehrsfähig“ eingestuft

🌍 International
🇺🇸 USA / FDA
➡️ PG-Analoga wie Bimatoprost (Latisse®) sind rezeptpflichtige Arzneimittel
➡️ Kosmetischer Einsatz nur ohne pharmakologische Wirkung erlaubt
➡️ Produkte mit PG-Wirkstoffen ohne FDA-Zulassung wurden mehrfach abgemahnt

🌍 Weitere Länder: Uneinheitliche Praxis – häufig fehlt klare Kennzeichnungspflicht


Fazit
Isopropyl Cloprostenate ist ein nicht zugelassener, pharmakologisch wirksamer Wirkstoff mit potenziell gravierenden gesundheitlichen Risiken – besonders bei langfristiger Anwendung am Auge.

Quellen: EU-Kosmetikverordnung (Anhang II, 2025), FDA, CIR Expert Panel / ECHA / Safety Gate RAPEX, BVL
#Gesundheit #Wissenswertes #Steckbrief #Prostaglandin #Isopropyl #Cloprostenate
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Steckbrief
🔴CI 45170 – D&C Red No. 19 / Red 19
CI 45170 ist ein synthetischer, azofarbenähnlicher Farbstoff aus der Gruppe der Xanthen-Farbstoffe. Er gehört chemisch zu den Fluorescein-Derivaten und wird vorrangig in Kosmetika, seltener auch in Arzneimitteln verwendet. In Lebensmitteln ist er in der EU nicht zugelassen. Die kräftige Rotfärbung, die auch ins Pink- bis Violettfarbene changieren kann, wird insbesondere in dekorativer Kosmetik genutzt. Der Farbstoff steht jedoch aufgrund möglicher Abbauprodukte und phototoxischer Effekte unter toxikologischer Beobachtung.

Mögliche Bezeichnungen
✏️ CI 45170
✏️ D&C Red No. 19
✏️ Red 19
✏️ Acid Red 92
✏️ Xanthene Dye
✏️ 3',6'-Dihydroxy-2',4',5',7'-tetrabromofluoran
✏️ INCI: CI 45170


Chemische Struktur und Eigenschaften
➡️ Hauptstruktur: Tetrabromiertes Fluorescein-Derivat
➡️ Summenformel: C₂₀H₆Br₄O₅
➡️ Molare Masse: 697,87 g/mol
➡️ Struktur: Xanthengrundgerüst mit vier Bromatomen
➡️ Farbspektrum: Leuchtend rot bis pink (je nach pH und Matrix)
➡️ Löslichkeit: schwer wasserlöslich, löslich in Alkohol
➡️ Stabilität: Lichtempfindlich, pH-sensitiv, teilweise phototoxisch bei UV-Einwirkung

ADI-Wert bzw. Höchstgrenze:
Für CI 45170 wurde kein ADI-Wert festgelegt – Anwendung quantum satis in zugelassenen Kosmetika und Arzneimitteln. In Lebensmitteln verboten.


Zulassung und Verwendung
Zulassung für:
Kosmetika (nur bestimmte Anwendungen erlaubt, z. B. Lippen- und Hautkosmetika)
Arzneimittel (z. B. Tablettenüberzüge, Mundspüllösungen)
Nicht für Lebensmittel (laut VO (EG) Nr. 1333/2008)
Nicht für Augenkosmetika (lt. EU-Kosmetikverordnung Anhang IV: beschränkt)

Verwendung für:
💄 Lippenstifte, Rouge, Nagellack
💊 Arzneimittelüberzüge (selten)
🚫 Nicht für Augenkosmetika oder Schleimhautpräparate zulässig


Gesundheitliche Risiken und Toxizität
➡️ Allergiepotenzial & Sensibilisierung:
🔻 Kann bei empfindlichen Personen Kontaktallergien, Hautreizungen und Ekzeme auslösen
🔻 Kreuzreaktionen mit anderen Xanthenen möglich
🔻 In Kombination mit Licht (insbesondere UV) phototoxisch – mögliche Zellschädigung dokumentiert

➡️ Stoffwechsel & Abbau:
🔻 Keine natürliche Verstoffwechselung – Abbauprodukte gelten als kritisch
🔻 In-vitro-Tests zeigen Hinweise auf zytotoxische Effekte bei höheren Dosen
🔻 Keine ausreichende Bewertung langfristiger, kumulativer Exposition (Kosmetik + Arznei)

➡️ Endokrine Effekte & Langzeitfolgen:
🔻 Hinweise auf hormonähnliche Wirkungen in Tierversuchen nicht abschließend bewertet
🔻 Toxikologische Gesamtdatenlage lückenhaft
🔻 Wirkung auf Schleimhäute nicht umfassend untersucht



Migrationsrisiko
🔤 Möglich aus Lippenprodukten in die Mundschleimhaut
🔤 In Tablettenbeschichtungen keine eigenständige Deklaration nötig → Intransparenz
🔤 Kein verpflichtender Hinweis auf phototoxisches Potenzial auf Kosmetikprodukten


Regulierung und Grenzwerte
🇪🇺 EU
➡️ Nicht in Lebensmitteln zugelassen
➡️ Kosmetische Verwendung gemäß Kosmetik-VO (EG) Nr. 1223/2009 eingeschränkt
➡️ Aufnahme in Anhang IV (Farbstoffe mit Einschränkungen)
➡️ Verwendung in Augenkosmetik explizit verboten

🇩🇪 Deutschland
➡️ Keine gesonderte Regelung – Umsetzung EU-Verordnung
➡️ Überwachung durch BVL und Landesämter

🌍 International
🇺🇸 USA: Unter dem Namen „D&C Red No. 19“ nur für externe Anwendung zugelassen, FDA-listet es als Kosmetikfarbstoff mit Beschränkungen
🇨🇦 Kanada / 🇦🇺Australien: Verwendung ähnlich geregelt, strenge Deklarationspflicht


Fazit
CI 45170 ist ein bedenklicher Kosmetikfarbstoff mit unsicherer Datenlage, phototoxischem Potenzial und ohne Zulassung für Lebensmittel oder Augenkontakt.

Quellen: EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009, FDA, CIR Expert Panel / ECHA / ECHA-Datenbank zu CI 45170
#Gesundheit #Wissenswertes #Steckbrief #Zusatzstoffe #Farbstoffe #CI45170
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Tabellen. Definitionen. Übersicht statt Infomüll.
Ob Schadstoffe, Zusatzstoffe, Krankheitserreger, Kalorientabellen, Maßeinheiten, Sirenensignale oder Eiergrößen:
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@MÆrwert ist der kanalübergreifende Glossar meiner Projekte – für alles, was in anderen Kanälen den Rahmen sprengen würde:
zu lang, zu erklärbedürftig oder einfach zu spezifisch.

Ziel ist es, Euch (und mir) schnell verlässliche Infos an die Hand zu geben – ohne Umwege, dafür mit echtem Mehrwert.

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Steckbrief
🔴Cyanid (Blausäureverbindungen)
Cyanide (Salze der Blausäure, HCN) gehören zu den gefährlichsten bekannten Zellgiften. Sie hemmen die Zellatmung durch Blockade der Cytochrom-c-Oxidase in den Mitochondrien und führen innerhalb kürzester Zeit zu einer inneren Erstickung – führen trotz Sauerstoffversorgung zu einer inneren Erstickung (Zellhypoxie). Cyanide entstehen in Industrieprozessen, aber auch natürlich aus cyanogenen Glycosiden in Bittermandeln, Aprikosenkernen oder Maniok.

Mögliche Bezeichnungen / Verbindungen
✏️ Zyanid / Cyanid / Blausäure / Hydrogenzyanid (HCN)
✏️ Kaliumcyanid (KCN), Natriumcyanid (NaCN)
✏️ Cyanwasserstoff / CN⁻
✏️ Bittermandelöl (veraltet)
✏️ Amygdalin / Laetril (cyanogene Glykoside, umstritten als Vitamin B17)


Chemische Struktur und Eigenschaften
➡️ Hauptkomponente: Hydrogenzyanid (HCN)
➡️ Summenformel: HCN
➡️ Molare Masse: 27,03 g/mol
➡️ Struktur: Dreigliedriges Molekül (H–C≡N), lineare Anordnung
➡️ Farbe: farblos
➡️ Geruch: Bittermandelartig – genetisch bedingte Wahrnehmung (ca. 20 % der Menschen ohne Geruchssinn für HCN)
➡️ Löslichkeit: Gut wasserlöslich, besonders in alkalischem Medium
➡️ Stabilität: Flüchtig, leichtentzündlich, stark reaktionsfreudig (z. B. mit Alkalimetallen oder Säuren)
➡️ Quelle: Industrielle Synthese oder Freisetzung aus cyanogenen Pflanzenstoffen wie Linamarin (z. B. in Maniok).

ADI-Wert bzw. Höchstgrenze
Kein ADI-Wert
☠️ Toxische Dosis: Bereits ab ca. 1,5 mg/kg Körpergewicht tödlich
🌊 WHO-Grenzwert für Trinkwasser: 0,07 mg/l


Zulassung und Verwendung
Zulassung für:
Lebensmittel – verboten
Arzneimittel – nicht zugelassen
🔤🔤🔤🔤🔤🔤
Industrieeinsatz (Metallverarbeitung, Pestizide etc.)

Verwendung für:
⚙️ Metallgewinnung, Galvanik
🔥 In Rauchgasen (z. B. bei Bränden von Kunststoffmaterialien)
🧪 Als Hilfsstoff in Lacken, Emulsionen, Kunststoffen
☠️ Früher in Schädlingsbekämpfung (z. B. Zyklon B)
🌱 Natürlich in bittermandelhaltigen Pflanzen (Amygdalin)
💥 Organische Syntheseprozesse


Gesundheitliche Risiken & Erste Hilfe
🔤 Akuttoxizität
🔤 Hemmung der Zellatmung (Cytochrom-c-Oxidase)
🔤 Symptome: Kopfschmerz, Benommenheit, Atemnot, Krämpfe, Bewusstlosigkeit
🔤 Inneres Ersticken trotz Sauerstoffzufuhr („Zellhypoxie“)
🔤 Hautkontakt mit Salzen oder Einatmen von Dämpfen kann tödlich sein

Besonderheiten der Erste Hilfe
Kein Erbrechen herbeiführen – Kann zur Verätzung, Einatmung (Aspiration) und rascherer Giftaufnahme führen – daher unbedingt vermeiden!

Antidote (Gegenmittel bei Vergiftung)
💊Hydroxocobalamin (Vitamin B12a): Bindet Cyanid zu Cyanocobalamin (harmlos)
💊Natriumthiosulfat: Fördert körpereigene Entgiftung über Rhodanase
💊 Natriumnitrit: Bildet Methämoglobin, das Cyanid bindet – medizinisch kritisch zu dosieren

Bei Verdacht auf Cyanidvergiftung: Notruf 112, Zugang zu 100 % Sauerstoff


Regulierung und Grenzwerte

🇪🇺 EU
➡️ Verbot als Lebensmittelzusatz
➡️ Grenzwert für Blausäure in Steinobstprodukten (z. B. Aprikosenkernenpaste)
➡️ Verbot in Bio-Landbau
➡️ Arbeitsschutzvorgaben bei industrieller Verwendung

🇩🇪 Deutschland
➡️ Einstufung als Gefahrstoff
➡️ Warnhinweise bei bittermandelhaltigen Produkten bei Überschreitung von Schwellenwerten
➡️ Überwachung durch BfR, Umweltbundesamt, Gewerbeaufsicht

🌍 International
🇺🇸 USA: Amygdalin-Produkte als Nahrungsergänzung verboten


Fazit
Cyanid ist ein hochgiftiger Zellatmungshemmer mit extrem niedrigem Grenzwert. Bereits geringste Mengen sind potenziell tödlich.
Pflanzliche Vorstufen wie Amygdalin kommen natürlich in bitteren Kernen vor und führen nur bei unsachgemäßer Einnahme oder Überdosierung zu Vergiftungen. Beim normalen Verzehr von Obst (inkl. gelegentlich verschluckter Kerne) besteht bei gesunden Menschen kein relevantes Risiko – problematisch sind hochkonzentrierte Extrakte oder missverstandene Heilversuche.

Quellen: BfR, ECHA, MAK-Kommission, Bundesärztekammer, PubChem, WHO Cyanide Monograph, FDA
#Gesundheit #Wissenswertes #Steckbrief #Zusatzstoffe #Hydroxocobalamin #Blausäure #Cyanid
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Steckbrief 🔴Cyanid (Blausäureverbindungen) Cyanide (Salze der Blausäure, HCN) gehören zu den gefährlichsten bekannten Zellgiften. Sie hemmen die Zellatmung durch Blockade der Cytochrom-c-Oxidase in den Mitochondrien und führen innerhalb kürzester Zeit zu einer…
Ergänzung zur Bezeichnung "Vitamin B17"
Mir ist bewusst, dass es rund um Vitamin B17 / Amygdalin unterschiedliche Sichtweisen und therapeutische Ansätze gibt – von alternativer Krebstherapie bis zur vollständigen Ablehnung.

Da ich selbst keine medizinische oder heilkundliche Ausbildung habe, maße ich mir kein Urteil über Wirksamkeit, Gefahren oder Potenziale an.
Dieser Steckbrief betrachtet Cyanidverbindungen aus toxikologischer und regulatorischer Perspektive – nicht aus ideologischer oder heilkundlicher.
Wer in therapeutischer Absicht mit Amygdalin arbeitet bzw. arbeiten möchte, sollte dies stets in verantwortungsvollem Austausch mit fachkundigen Heilpraktikern oder Ärzten tun.
Der Cyanid-Steckbrief kann als grundsätzliche Einordnung bzw. für ein besseres Verständnis hilfreich sein, muss es aber nicht.

#Gesundheit #Wissenswertes #Steckbrief #Zusatzstoffe #Hydroxocobalamin #Blausäure #Cyanid
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Steckbrief
🟠 Pluralibacter georgoviae – opportunistischer Keim mit kosmetischer Relevanz

Pluralibacter georgoviae ist ein gramnegatives, fakultativ anaerobes Stäbchenbakterium aus der Familie der Enterobacteriaceae. Ursprünglich als Enterobacter georgoviae beschrieben, wurde es später in die neue Gattung Pluralibacter überführt. Der Keim kommt natürlicherweise in Wasser, Boden und tierischen Exkrementen vor – wurde aber auch wiederholt in Kosmetika und Körperpflegeprodukten nachgewiesen.

Mögliche Bezeichnungen
🦠 Pluralibacter georgoviae
🦠 Enterobacter georgoviae (veraltet)
🦠 opportunistischer Umweltkeim
🦠 fakultativ pathogen


Eigenschaften & Klassifikation
🦠 Familie: Enterobacteriaceae
🦠 Gramstatus: negativ
🦠 Form: bewegliches Stäbchen
🦠 Stoffwechsel: fakultativ anaerob, oxidativ/ fermentativ
🦠 Optimaltemperatur: ca. 30–37 °C
🦠 Nachweis: gängige Nährmedien (z. B. MacConkey), biochemisch differenzierbar


Vorkommen und Nachweis

🦠 Umwelt: Wasser, Erde, tierische Ausscheidungen
🦠 Technisch: nachgewiesen in:
🔤 Feuchttücher (v. a. für Babys und Pflegebedürftige)
🔤 Haarspülungen, Shampoos
🔤 Lotionen für sensible oder geschädigte Haut
🔤 Intimpflegeprodukte
🔤 Flüssigseifen und Reinigungsmilch
Besondere Risikofaktoren:
Feuchte, konservierungssensible Formulierungen, lange Lagerzeiten, unhygienische Produktionsbedingungen oder beschädigte Verpackungen können das Wachstum fördern.
🦠 Klinisch: vereinzelt in Harnwegsinfekten, Wundinfektionen, Blutkulturen nachgewiesen
🦠 KEIN klassischer Krankenhauskeim wie bspw. Pseudomonas aeruginosa oder Acinetobacter, aber in feuchten Milieus bei mangelnder Hygiene kritisch zu bewerten.
🦠 Selten bei immunkompetenten Personen pathologisch relevant


Pathogenität und Gesundheitsrelevanz
🔤 Opportunistischer Erreger – Risiko v. a. bei geschwächtem Immunsystem
🔤 Kann Harnwegsinfekte, Wundinfektionen, bakterielle Sepsis verursachen
🔤 Hygienisch relevant in medizinischen Produkten und Kosmetik
🔤 Besondere Relevanz für Risikogruppen (z. B. Neugeborene, Intensivpatienten)


Resistenzverhalten & Hygiene
🔤 Gehäuft nachgewiesene natürliche Resistenz gegenüber Desinfektionsmitteln (erhöhte Toleranz gegenüber quartären Ammoniumverbindungen und bestimmten Alkoholen dokumentiert)
🔤 In Einzelfällen auch Antibiotikaresistenzen (z. B. Cephalosporine, Carbapeneme)
🔤 Hygienisch besonders relevant bei feuchten Formulierungen (Cremes, Flüssigseifen)
🔤 Biofilmbildung erschwert Desinfektion in feuchter Umgebung


Regulierung und Grenzwerte
🇪🇺 EU: kein spezifisch regulierter Krankheitserreger, aber hygienisch bedenklich
🔤 Mikrobiologische Grenzwerte in kosmetischen Mitteln (gemäß ISO 17516:2014):
🔤 0 KBE/g in Produkten für Säuglinge, Augen-/Schleimhautkontakt
🔤 <1000 KBE/g in sonstigen Kosmetika
🔤 Kontamination mit P. georgoviae gilt bei Endprodukten als mikrobiologischer Mangel


Fazit
Pluralibacter georgoviae ist ein Umweltkeim mit opportunistischem Infektionspotenzial. In Kosmetika und medizinischen Produkten stellt er ein Hygienerisiko dar, insbesondere bei immunsupprimierten Personen. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung kosmetischer Produkte ist die Gefahr gering – dennoch ist der Nachweis des Keims im Endprodukt als hygienische Verunreinigung zu werten und nicht zulässig.

#Gesundheit #Wissenswertes #Steckbrief #Erkrankungen #Bakterium #Bakterien #Keim #Enterobacter #Pluralibacter
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Steckbrief 🔴Cyanid (Blausäureverbindungen) Cyanide (Salze der Blausäure, HCN) gehören zu den gefährlichsten bekannten Zellgiften. Sie hemmen die Zellatmung durch Blockade der Cytochrom-c-Oxidase in den Mitochondrien und führen innerhalb kürzester Zeit zu einer…
Steckbrief
🟠 Ambrosia | Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia L.)
Ambrosia artemisiifolia ist eine invasive Korbblütler-Art mit hoher Allergenität. Schon geringe Pollenkonzentrationen (≈10 Pollen/m³) führen zu Beschwerden. Die Pflanze verlängert die Pollensaison bis in den Herbst und breitet sich durch Vogelfutter, Bodenbewegungen und Klimaerwärmung aus.

Botanische Struktur und Eigenschaften
✏️ Familie: Asteraceae (Korbblütler)
✏️ Lebensform: einjährige, spätblühende Ruderalpflanze
✏️ Höhe: bis 1,5 m
✏️ Blätter: tief gefiedert, beidseitig grün (Unterscheidungsmerkmal zu Beifuß: keine weißliche Blattunterseite)
✏️ Blütezeit: Juli–Oktober
✏️ Samen: langlebig, ≥10 Jahre keimfähig, vereinzelt Jahrzehnte, hohe Keimrate
✏️ Standort: gestörte Böden, Schuttplätze, Verkehrswege, Gärten, Äcker


Vorkommen und Quellen
➡️ Hauptsächlich in:
• Straßen- und Bahnböschungen, Baustellen, Schuttflächen
• Ackerflächen (z. B. Sonnenblumen, Mais, Soja)
• Privatgärten, besonders an Vogelfutterstellen
• Ruderalflächen in Städten

➡️ Verbreitung: Samentransport über Erdbewegungen, Maschinen, Fahrzeuge, Bau- und Gartenabfälle.
Ursprünglich Nordamerika; heute großflächig in Mittel- und Südeuropa etabliert.


Gesundheitliche Risiken und Toxizität
Allergene Pollen
🔤 Hauptallergen: Amb a 1 (Pektatlyase)
🔤 Weitere Allergene: Amb a 8 (Profilin), Amb a 9/10 (Ca-bindend), Amb a 11 (Cysteine Protease)
🔤 Kreuzreaktivität mit Beifuß (Art v 6) – erschwert Diagnostik
🔤 Symptomschwelle: ~5–10 Pollen/m³ → Rhinitis, Konjunktivitis, Asthma

Krankheitslast
🔤 Verlängerung der Pollensaison (bis Oktober) → zusätzliche Wochen Belastung
🔤 Erhöhtes Risiko für Asthma, v. a. bei Kindern und Jugendlichen

Kontakt
🔤 Hautreizungen möglich beim Ausreißen blühender Pflanzen


Umweltrisiken
🔤 Invasiv, Verdrängung einheimischer Arten
🔤 Hohe Samenproduktion, langlebige Samenbank → schwer kontrollierbar
🔤 Belastung von Agrarflächen → Ertragsverluste (v. a. Sonnenblumen, Mais, Soja)


Regulierung und Grenzwerte
🇪🇺 Europäische Union
➡️ Gelistet als invasive Art von Unionsbedeutung (VO (EU) 1143/2014).
➡️ Handel, Haltung, Anbau, Freisetzung verboten.
➡️ Verpflichtung zu Bekämpfung und Management in allen Mitgliedstaaten.

Futtermittel
🔤 Höchstgehalte für Samen von Ambrosia spp. festgelegt durch VO (EU) 574/2011 (Änderung RL 2002/32/EG):
• 50 mg/kg in Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und in Mischfutter mit ungemahlenen Körnern oder Samen
• 200 mg/kg in Hirse (Panicum miliaceum) und Sorghum, sofern nicht zur direkten Verfütterung bestimmt
🔤 Geltung seit 01.01.2012.
🔤 Bei Überschreitung → nicht verkehrsfähig, Pflicht zu Rücknahme/Rückruf nach Futtermittelrecht.

🇩🇪 Deutschland
➡️ Bundesweite Bekämpfungsprogramme (JKI, Länder, Kommunen).
➡️ Meldepflicht und Rückrufpflicht bei Nachweis in Futtermitteln.
➡️ Monitoring über Pollenflugnetze (z. B. DWD, RKI, Länderallergiezentren).

🌍 International
🇨🇦 Kanada, 🇦🇺 Australien: ebenfalls reguliert, Bekämpfungsprogramme etabliert.
🇺🇸USA: natürlich verbreitet, keine Einschränkung (Ursprungsland).


Fazit
Ambrosia ist eine invasive Pflanze mit erheblicher gesundheitlicher Relevanz. Schon geringste Pollenkonzentrationen lösen Allergien aus. Rückrufe von Tier- und Vogelfutter sind notwendig, weil Samen über Futterreste zur unkontrollierten Verbreitung beitragen. Konsequente Entfernung, sichere Entsorgung (Restmüll) und ambrosiafreies Futter sind entscheidend für Prävention.

Quellen: EFSA, UBA, VO (EU) 1143/2014 + Durchführungsverordnung 2016/1141, StMGP Bayern (2024), Pflanzenschutzamt Berlin (2025)
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Steckbrief
🟠 Benzylbenzoat (Benzyl Benzoate)
Benzylbenzoat ist ein aromatischer Ester aus Benzoesäure und Benzylalkohol. Es wird in Kosmetika als Duftstoff, Lösemittel und Fixativ eingesetzt und ist dort als deklarationspflichtiges Duftstoff-Allergen gelistet. In der EU ist es als Aromastoff (kein E-Zusatzstoff) zugelassen; zudem wird es in mehreren europäischen Ländern medizinisch topisch gegen Krätze und Läuse eingesetzt (in den USA nicht zugelassen). In höheren Konzentrationen wirkt es hautreizend, kann Allergien auslösen und zeigt in vitro Hinweise auf östrogenartige Aktivität – deren klinische Bedeutung ist bislang unklar.


Mögliche Bezeichnungen
✏️ Benzylbenzoat / Benzyl benzoate
✏️ Benzoesäurebenzylester
✏️ INCI: Benzyl Benzoate
✏️ CAS: 120-51-4
✏️ Aromastoff (EU): gelistet nach Aromen-VO (Union-Liste; keine E-Nummer, teils FL-Nr. geführt)


Chemische Struktur und Eigenschaften
➡️ Summenformel: C₁₄H₁₂O₂
➡️ Molare Masse: 212,24 g/mol
➡️ Struktur: Ester (Benzoesäure + Benzylalkohol)
➡️ Erscheinung/Geruch: farblose bis gelbliche Flüssigkeit, balsamisch-süßlich
➡️ Löslichkeit: schlecht wasserlöslich (~15 mg/L bei 20 °C), gut in Alkohol/Ölen
➡️ Stabilität: mäßig flüchtig; licht-/oxidationsempfindlich
➡️ Umwelt: leicht biologisch abbaubar


ADI-Wert bzw. Höchstgrenze
Aromastoff-Referenz: Bewertung ohne Sicherheitsbedenken bei üblicher Exposition (EU/EFSA)
JECFA Gruppen-ADI: 0–20 mg/kg KG/Tag (als Benzoesäure-Äquivalente); frühere 0–5 mg/kg wurde zurückgezogen.
💢 Haut-/Schleimhautreizungen treten unterhalb toxikologischer ADI-Bereiche auf (anwendungsabhängig)


Zulassung und Verwendung
Zulassung für:
Lebensmittel (Aromastoff) – EU-Aromen-VO (EG) 1334/2008
Kosmetika (Duftstoff/Lösemittel/Fixativ) – Kosmetik-VO (EG) 1223/2009; kennzeichnungspflichtiges Allergen
Arzneilich (topisch, länderspezifisch EU) Skabies/Pediculosis (teils Zweitlinie)
Nicht FDA-zugelassen für Skabies in den USA

Verwendung für:
🌸 Parfüms, Deos, Cremes, Lotionen
🍬 Frucht-/Blüten-Aromen (Lebensmittel)
🧴 Haarpflege, Aftershaves
🧪 Technisch: Lösemittel (z. B. Cellulose)


Gesundheitliche Risiken und Toxizität
🔤 Allergiepotenzial & Sensibilisierung
🔻 Kennzeichnungspflicht in Kosmetika als Duftallergen: > 0,001 % (Leave-on) / > 0,01 % (Rinse-off)
🔻 Häufiger Trigger bei Duftstoff-Kontaktdermatitis (Jucken, Rötung, Ekzem)

🔤 Irritation & systemische Effekte
🔻 Haut-/Schleimhautreizend; inhalativ reizend (Aerosole/Sprays)
🔻 Hohe Dosen/Tierdaten: neuro-/hepatotoxische Effekte

🔤 Endokrine Aktivität
🔻 In-vitro östrogenrezeptorvermittelte Effekte; klinische Relevanz unklar (keine gesicherten Human-Daten)

🔤 Besondere Gruppen
🔻 Kinder/empfindliche Haut: erhöhte Reizbarkeit; topische Arzneianwendung nur nach Fachinfo/ärztlicher Anweisung

Migrations-/Expositionsrisiko
🔤 Kosmetik → Haut/Mundschleimhaut (z. B. Lippenprodukte)
🔤 Aerosole/Raumduft → inhalative Reizung möglich
🔤 Kumulative Exposition: mehrere Quellen (Kosmetik + Raumduft + Lebensmittelaroma) addieren sich


Regulierung und Grenzwerte
🇪🇺 EU
➡️ Aromen-VO (EG) 1334/2008 / Union-Liste: Aromastoff (ohne E-Nummer)
➡️ Kosmetik-VO (EG) 1223/2009: Duftstoff-Allergen, Kennzeichnung > 0,001 % / > 0,01 %
➡️ IFRA-Standards: einsatzabhängige Konzentrationslimits (branchenintern)

🇩🇪 Deutschland
Umsetzung/Überwachung über BVL/Landesämter (Kosmetik/LM)

🌍International
GRAS (Aromastoff); nicht FDA-zugelassen für Skabies


Fazit
Benzylbenzoat ist technisch sinnvoll (Aroma/Parfüm/Fixativ), aber relevant für Allergiker und reizend bei topischer/inhalativer Exposition.
Für Kosmetik: INCI prüfen; bei Beschwerden konsequent meiden.
In Lebensmitteln sind Mengen typischerweise gering – Gesamtexposition (Duft + Raumduft + Aroma) mitdenken.
In Nahrungsergänzungsmitteln hat Benzylbenzoat nichts verloren (Auftauchen = Red Flag).


Quellen: EU-Aromen-VO (EG) 1334/2008, EU-Kosmetik-VO (EG) 1223/2009, SCCS; WHO/IPCS
#Gesundheit #Wissenswertes #Steckbrief #Duftstoff #Aromastoff #Allergen #Benzoesäure #Benzylbenzoat
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Legende – Hersteller-Steckbriefe Nahrungsergänzungsmittel
Diese Legende erklärt die Bewertungsmaßstäbe, auf die sich alle Hersteller-Steckbriefe beziehen.
Jeder Steckbrief verweist auf diese Legende („siehe Legende“).

Euer Vorteil: Ihr müsst die Erklärungen nicht jedes Mal neu lesen – die Regeln gelten für alle Steckbriefe gleich.

🟢🟡🔴 Ampel & Standardscore
Bewertung
Gewichtung
➡️Eigentum/Konzernnähe (15 %)
➡️Transparenz/Herstellung (30 %)
➡️Qualität/Formulierung (25 %)
➡️Recht & Aussagen (15 %)
➡️Marketing/Vertrieb (15 %)

Skala:
🟢 = verlässlich (100)
🟡 = gemischt/unklar (50)
🔴 = problematisch (0)

Der Standardscore ist der gewichtete Mittelwert (ganzzahlig).
Regel: ≥ 2 harte Red Flags → automatisch „nicht empfehlenswert“.


🔗 Verflechtungs-Typologie (A–F)
Kürzel zur schnellen Einordnung von Eigentum und Marktverflechtungen:
A = direkter Konzernbesitz (Pharma/Consumer Health)
B = Konzern-Minderheitsbeteiligung
C = Private-Equity (Finanzinvestor)
D = OTC-Transaktionen / Lizenzen / Asset-Deals
E = Apothekenvertrieb / Pharma-Großhandel
F = Lohnherstellung mit Konzernbindung


❗️ Kritische Punkte / Red Flags
Warnsignale, die sofort Aufmerksamkeit erfordern:
🆘Eigentümerwechsel durch Pharma oder Private Equity
🆘MLM-Strukturen (Downline, Starterkits, Autoship)
🆘Influencer-Vertrieb mit Rabattcodes und Hype
🆘Keine CoA (losbezogene Analysenzertifikate) oder nur Werbeblätter
🆘„Laborgeprüft“-Icons ohne Prüfstelle, Losnr., Methode
🆘Billigverbindungen als „hochwertig“ verkauft
🆘Überladene Mischungen („Proprietary Blends“) ohne Mengenangaben
🆘Deklarationsmängel (Pflichtangaben fehlen, Novel-Food-Verstöße)
🆘Auffällige Bewertungsmuster (Amazon, ReviewMeta)


Claims-Konsistenz
Prüfung nach EU-VO 1924/2006:
➡️Claims sind nur zulässig, wenn Wirkstoff, Dosierung und Schwellenwerte stimmen.
➡️Vorgehen: 3–5 Produkte je Cluster prüfen.
➡️Ausgabe: „Claims überwiegend konsistent“ / „teils inkonsistent bei …“.


🏷 Siegel-Policy
Positiv: GMP (= Good Manufacturing Practice), ISO 22000/FSSC 22000, IFS/BRCGS, akkreditierte Labore (CoA (= losbezogenes Analysenzertifikat) mit Losnr., Methode, Datum).
Neutral: HACCP, PZN, „Made in Germany“.
Red Flags: Fantasie-Siegel, „Laborgeprüft“-Icons ohne Nachweis, Bio nur händlerbezogen statt produktbezogen.


⚙️ Herstellung, Transparenz & Siegel
➡️Eigenfertigung: Hersteller produziert selbst (selten).
➡️Lohnherstellung: externe Produktion.
➡️White Label: Standardprodukte, nur Logo/Design verändert.
➡️Bewertung: Standort klar benannt? Fertigung transparent? CoA veröffentlicht?


🌍 Vertriebskanäle
➡️D2C (Direct-to-Consumer): eigener Shop, Social Media
➡️Amazon/Online-Plattformen: Sichtbarkeit über Ranking & Rezensionen
➡️Drogerie-Eigenmarken: niedriges Preisniveau, oft Billigverbindungen
➡️Apotheke/OTC: PZN, apothekenexklusiv – suggeriert Qualität, ersetzt aber keine GMP
➡️MLM/Influencer: Umsatz über Hype, Rabattcodes, Personenkult


💶 Preisniveau
Einordnung nach €/Monatsdosis pro wirksamer Tagesdosis:
➡️Unteres: sehr günstig, Billigverbindungen, Überdosierungen
➡️Mittleres: marktüblich, nachvollziehbare Zusammensetzung
➡️Oberes: hochpreisig, oft Marketing- oder „Premium“-Inszenierung


⭐️ Bewertungsmuster (ReviewMeta)
➡️Grundlage: Top-5 Amazon-Produkte.
➡️Prüfkriterien: gelöschte Rezensionen, verdächtige Reviewer, Phrasenmuster.
➡️Steckbrief-Ausgabe: „unauffällig / gemischt / auffällig (extern geprüft)“.

➡️Abweichung zwischen Amazon- und Adjusted-Rating = Red Flag.


🏢 Unternehmens- und Homepageprüfung
Unternehmensprüfung
Primärquellen: Handelsregister, Unternehmensregister, Bundesanzeiger, ggf. Zefix (CH), Firmenbuch (AT).
Zweck: Eigentum, Gesellschafter, Bilanzen, Übernahmen.
➡️Ausgabe: „Eigentum klar / unklar / verschleiert“.

Homepageprüfung
Tools: SEORCH, Seobility, Fakeshopfinder, ggf. SSL Labs, Whois.
Prüft: Impressum, SSL, Domain, Rohstoff-Transparenz, CoA-Verfügbarkeit, Textqualität.
➡️Ausgabe: „Homepage transparent / lückenhaft / auffällig“.


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Steckbrief
🟠 Triclabendazol | Benzimidazol-Derivat

Triclabendazol ist ein Anthelminthikum aus der Gruppe der Benzimidazole. Es wirkt hochselektiv gegen Leberegel (Fasciola hepatica, F. gigantica), nicht gegen Rund- oder Bandwürmer.

Chemische Struktur und Eigenschaften

✏️ Summenformel: C₁₄H₉Cl₃N₂OS
✏️ Molare Masse: 359,7 g/mol
✏️ CAS: 68786-66-3
✏️ Struktur: chloriertes Benzimidazol-Derivat mit Thioethergruppe
✏️ Erscheinung: weiß-gelbliches Pulver
✏️ Löslichkeit: schlecht wasserlöslich, lipophil
✏️ Metabolismus: Leber → aktive Sulfoxid- und Sulfon-Metabolite


Einsatzgebiete und Quellen
➡️ Tiermedizin: Entwurmung von Rindern, Schafen, Ziegen
➡️ Humanmedizin:WHO empfiehlt Triclabendazol; reguläre Zulassung bislang nur in den USA (FDA 2019). In der EU keine Humanzulassung, Anwendung nur über Import/Einzelfall.
➡️ Landwirtschaft: Einsatz führt zu Rückständen in Fleisch und Milch, wenn Wartezeiten nicht eingehalten werden


Gesundheitliche Risiken und Toxizität
🔤 Wirksamkeit
🔻 Adulte und juvenile Leberegel → hohe Heilungsraten (>90 %)
🔻 In Humanmedizin: WHO empfiehlt Triclabendazol. Regulär zugelassen nur in den USA (Egaten®). Übliche Gesamtdosis: 20 mg/kg.

🔤 Nebenwirkungen
🔻 Meist mild: Bauchschmerzen, Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit
🔻 Selten: Leberwerterhöhung, Gallengangsreaktionen

🔤 Toxikologie
🔻 Keine relevante Mutagenität oder Kanzerogenität in Tier- und Humanstudien
🔻 Tierdaten: teratogen in Hochdosen → Kontraindikation Schwangerschaft
🔻 Systemisch geringe Toxizität bei therapeutischer Dosis

🔤 Resistenz
🔻 Zunehmend in Tierbeständen nachgewiesen (v. a. UK, Südamerika)
🔻 Humanbereich bisher selten, Risiko steigend


Umweltrisiken
🔤 Rückstände im Kot → Belastung von Weideflächen, möglicher Selektionsdruck auf Parasiten
🔤 Resistenzentwicklung durch Übergebrauch in der Tierhaltung


Regulierung und Grenzwerte
🇪🇺 EU
Nur Veterinärzulassung. Keine Humanzulassung.
MRL gemäß VO (EU) Nr. 37/2010, geändert durch VO (EU) Nr. 676/2014; Tierarten: alle Wiederkäuer: Rückstandshöchstmenge (MRLs) für Triclabendazol und Metabolite in Milch: 10 µg/kg
– Wartezeiten (je nach Präparat): mehrere Tage bis Wochen, bevor Milch und Fleisch wieder in Verkehr gebracht werden dürfen

🇩🇪 Deutschland
➡️ Überwachung durch BVL, Landesbehörden, amtliche Rückstandskontrollen
➡️ Stichproben in Milch- und Fleischproduktion

🌍 International
➡️ WHO „Model List of Essential Medicines“ (seit 2019)
➡️ FDA (USA): 2019 zugelassen für Humantherapie (Egaten®)
➡️ Veterinärbereich: weit verbreitet in Südamerika, Europa, Asien


Fazit
Triclabendazol ist unverzichtbar in der Tiermedizin zur Bekämpfung der Leberegelinfektion. Der Einsatz in der Milchwirtschaft erfordert strikte Wartezeiten, da sonst Rückstände in Milch auftreten können. Zunehmende Resistenzentwicklungen machen ein kontrolliertes Management notwendig.

Quellen: EMA/CVMP; WHO/IPCS; VO (EU) 676/2014, Änderung von 37/2010, FDA
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