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Der Direktor der Rechtsmedizin an der Universität Rostock, Andreas Büttner, hat viel häufigere Obduktionen von mutmaßlich an Covid-19 gestorbenen Menschen gefordert. Bisherige Studien unter anderem in Rostock zeigten, dass die Zahl der tatsächlich an dem Virus Verstorbenen niedriger ist, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen, sagte Büttner. Nur mit einer höheren Zahl von Obduktionen und einer vernünftigen Statistik könnten der Bevölkerung Ängste genommen werden, was zu einer Reduzierung der Verunsicherung führen könnte.

Nordkurier
💣Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg zerpflückt Corona-Verordnung 💥

In einem spektakulären Urteil hat eine Richterin des Ludwigsburger Amtsgerichts die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Der Angeklagte, der gegen die Abstandsregel verstoßen haben soll, wurde freigesprochen.

Der Fall klingt zunächst unspektakulär: Ende Januar ist vor dem Ludwigsburger Amtsgericht ein Mann angeklagt, weil er im vergangenen Mai gegen die Corona-Verordnung des Landes verstoßen haben soll. Anstatt nur mit einer Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammt – was damals erlaubt war –, soll er mit zwei in der Ludwigsburger Innenstadt unterwegs gewesen sein sollen. Außerdem soll er dabei nicht auf die Sicherheitsabstände geachtet haben.

So banal und alltäglich der Fall, so ungewöhnlich ist das Urteil, das jetzt bekannt geworden ist. Die Richterin hat den Mann nicht nur freigesprochen, sondern die Urteilsbegründung auch für eine Art Generalabrechnung mit der Corona-Verordnung des Landes genutzt. Diese sei verfassungswidrig. Die Richterin zählt gleich eine ganze Palette an Problemen auf, die sie in der Verordnung, die mehrfach verändert wurde, sieht.

Zum einen habe kein Parlament darüber entschieden, zum anderen seien die Verbote viel zu weit gefasst worden ohne konkrete Orte zu nennen, an denen sie gelten. Außerdem seien die Corona-Verordnungen so schnell abgeändert worden, dass man von niemandem erwarten könne zu wissen, welche Regeln an einem bestimmten Tag gegolten haben. „Mit den Grundsätzen der Gefahrenabwehr hat dies nichts mehr gemein“, so die Richterin in ihrem Urteil. Die Richterin sieht in dem Regelwerk außerdem einen viel zu starken Eingriff in die Grundrechte.

Urteil verursacht großen Wirbel
Weder die Richterin noch das Amtsgericht wollten das Urteil, das bereits einen großen Wirbel verursacht hat, kommentieren. Presserichter Ulf Hiestermann meinte am Freitag gegenüber unserer Zeitung, dass Richter unabhängig sind und dass es nicht unüblich sei, dass sie zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Dafür gebe es in Deutschland den Weg Rechtsmittel einzulegen, um eine höhere Instanz entscheiden zu lassen.

Hiestermann geht davon aus, dass in Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes auch noch höherinstanzliche Entscheidungen fallen werden. Allerdings nicht in dem betreffenden Fall aus Ludwigsburg. Der ist abgeschlossen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben das Urteil akzeptiert.

Ludwigsburger Kreiszeitung
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Nach Monaten zahlreicher Protestbewegungen von Menschen, die mit den Corona-Maßnahmen der Regierung nicht einverstanden sind, werden nun Teile dieser Bewegung unter Beobachtung gestellt. Politiker sprechen von „Radikalisierung“ und „Rechtsextremismus“ unter den Teilnehmern der Proteste, was auch von den Medien aufgegriffen und verbreitet wird. Ein verbotenes internes Papier des Bundeskriminalamts zeichnet aber ein ganz anderes Bild.

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Mit den verhängten Sanktionen wegen angeblicher russischer Einflussnahme auf die letzten Wahlen zog US-Präsident Joe Biden einen besonderen Trumpf aus dem Ärmel: Er verhängt in seinem Dekret den nationalen Notstand. Großbritannien und Polen haben ihre russischen Botschafter einbestellt.

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WWG1WGA
Mit den verhängten Sanktionen wegen angeblicher russischer Einflussnahme auf die letzten Wahlen zog US-Präsident Joe Biden einen besonderen Trumpf aus dem Ärmel: Er verhängt in seinem Dekret den nationalen Notstand. Großbritannien und Polen haben ihre russischen…
Warum geht es nur so?

Militär ist der einzige Weg, richtig?

Wurde letztes Jahr vom obersten Verfassungsgericht festgestellt, dass die EO eines EHEM. Präsidenten nicht RÜCKGÄNGIG gemacht werden dürfen?

Enjoy the show...
Forwarded from WWG1WGA
Und jetzt der Kracher: Müssen nach so einem drastischen Schritt die Wahlautomaten geprüft werden?
🤣
Nochmal als dejure Crashcourse...

Jelineks 3-Elementen-Lehre folgend:

"Nach der sogenannten Drei-Elemente-Lehre, welche auf Georg Jellinek zurückzuführen ist, besteht ein Staat aus drei Elementen, nämlich dem Staatsvolk, dem Staatsgebiet und der Staatsgewalt."

Staatsgewalt = Staatssouverän....