Seit Beginn der Pandemie geistern absurde Vorhersagen durch die Medien. Oft daneben liegt eine Gruppe, von der die meisten Menschen vor Corona noch nie gehört hatten: die sogenannten Modellierer. Sie versuchen, in Modellszenarien zukünftige Entwicklungen zu beschreiben. Dagegen spricht zunächst nichts, weil Wissenschaft nun einmal mit Hypothesen arbeitet. Schwierig wird es, wenn die unrealistischsten Szenarien der Modellrechnungen zu vermeintlich seriösen Prognosen umgeformt werden. Leider haben das Politiker, Journalisten und auch Wissenschaftler selbst immer wieder getan.
NZZ
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Ob Kekse, Käse oder tiefgefrorenes Gemüse – viele Produkte werden in Kunststoff verpackt. Doch Lieferausfälle und gestiegene Preise setzen die Hersteller unter Druck. Kunden könnte das bald ihren Einkauf verhageln.
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MARKmobil Aktuell - Das Verschwinden der Deutschen
Tochter von Joe Bidens Stabschef unterzeichnet Brief an das DOJ, um das Wahlaudit in Arizona zu stoppen.
Panic, Panic, Panic ..... wie war das noch gleich?
Wenn ich nichts zu verbergen hab, dann kann alles von links nach rechts, von oben nach unten oder sonst wie durchsucht werden. Es kann nichts gefunden werden, weil ich eine reine Weste hab ..... somit könnte ich mich mit ner Schüssel Popcorn glatt daneben setzen und zuschauen ..... achja - die Passwörter würde ich auch freiwillig rausrücken .... ich hab ja schließlich nix zu verbergen
gatewaypundit
Panic, Panic, Panic ..... wie war das noch gleich?
Wenn ich nichts zu verbergen hab, dann kann alles von links nach rechts, von oben nach unten oder sonst wie durchsucht werden. Es kann nichts gefunden werden, weil ich eine reine Weste hab ..... somit könnte ich mich mit ner Schüssel Popcorn glatt daneben setzen und zuschauen ..... achja - die Passwörter würde ich auch freiwillig rausrücken .... ich hab ja schließlich nix zu verbergen
gatewaypundit
The Gateway Pundit
BREAKING: Daughter of Joe Biden's Chief of Staff Signs Letter to DOJ to Stop the Elections Audit in Arizona
Die Rockefeller Foundation begrüßt das neue WHO Zentrum für Pandemie- und Epidemieaufklärung
"Die Rockefeller Foundation begrüßt die heutige Ankündigung eines neuen Hub der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Pandemie- und Epidemie-Intelligenz und freut sich auf die weitere enge Zusammenarbeit mit der WHO und anderen Organisationen, um zukünftige Pandemien zu verhindern.
Die Entwicklung des neuen Hubs durch die WHO und die Bundesrepublik Deutschland als globale Plattform für den Austausch von Informationen, Daten und Analysen zu Krankheitsausbrüchen wird ein wesentlicher Teil des zukünftigen globalen Netzwerks zur Vorhersage, Erkennung und Prävention von weltweiten Gesundheitsbedrohungen sein.
Die Rockefeller Foundation entwickelt eine komplementäre Einheit, die in der Lage ist, Datenerkenntnisse zu produzieren, die zur Eindämmung eines Krankheitsausbruchs in den ersten 100 Tagen genutzt werden können. Diese Arbeit baut auf dem Erbe der Stiftung an katalytischen Gesundheitsinvestitionen und der jüngeren Arbeit zur Nutzung der Macht von Daten und Technologie zur Verbesserung der Gesundheitsergebnisse weltweit auf.
Die WHO hat eine beispiellose Legitimität und Fähigkeit, die Pandemiebekämpfung weltweit anzuführen. Die Rockefeller Foundation wird die WHO weiterhin unterstützen, um sicherzustellen, dass sie über die Daten und analytischen Informationen verfügt, die sie zum Schutz der globalen Gesundheit und des Wohlergehens benötigt."
Hm... Immer wieder die gleichen Namen, Vereine, Spender ..... Ob die selbst nicht merken, dass das langsam mal auffällt?
Fragen ja nur mal ....
rockefellerfoundation
"Die Rockefeller Foundation begrüßt die heutige Ankündigung eines neuen Hub der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Pandemie- und Epidemie-Intelligenz und freut sich auf die weitere enge Zusammenarbeit mit der WHO und anderen Organisationen, um zukünftige Pandemien zu verhindern.
Die Entwicklung des neuen Hubs durch die WHO und die Bundesrepublik Deutschland als globale Plattform für den Austausch von Informationen, Daten und Analysen zu Krankheitsausbrüchen wird ein wesentlicher Teil des zukünftigen globalen Netzwerks zur Vorhersage, Erkennung und Prävention von weltweiten Gesundheitsbedrohungen sein.
Die Rockefeller Foundation entwickelt eine komplementäre Einheit, die in der Lage ist, Datenerkenntnisse zu produzieren, die zur Eindämmung eines Krankheitsausbruchs in den ersten 100 Tagen genutzt werden können. Diese Arbeit baut auf dem Erbe der Stiftung an katalytischen Gesundheitsinvestitionen und der jüngeren Arbeit zur Nutzung der Macht von Daten und Technologie zur Verbesserung der Gesundheitsergebnisse weltweit auf.
Die WHO hat eine beispiellose Legitimität und Fähigkeit, die Pandemiebekämpfung weltweit anzuführen. Die Rockefeller Foundation wird die WHO weiterhin unterstützen, um sicherzustellen, dass sie über die Daten und analytischen Informationen verfügt, die sie zum Schutz der globalen Gesundheit und des Wohlergehens benötigt."
Hm... Immer wieder die gleichen Namen, Vereine, Spender ..... Ob die selbst nicht merken, dass das langsam mal auffällt?
Fragen ja nur mal ....
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The Rockefeller Foundation
The Rockefeller Foundation Welcomes New WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence
Statement from Dr. Rick Bright, Senior Vice-President, Pandemic Prevention and Response NEW YORK | May 4, 2021 – The Rockefeller Foundation welcomes
Forwarded from Qlobal-Change 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇱🇮 🤝 🇷🇺
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X22 Report vom 7.5.2021 - Trump bereitet die Offensive vor - Transparenz, Fakten, Wahrheit ist der einzige Weg nach vorn - Episode 2472b
Odysee:
https://odysee.com/@Qlobal-Change:6/x22-2472b:5
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Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Regensburger Philosophie-Studentin Anna-Nicole Heinrich an ihre Spitze gewählt. Die 25-Jährige setzte sich am Samstag bei der digitalen konstituierenden Sitzung(link is external) des Kirchenparlaments überraschend gegen die 41-jährige Richterin und Grünen-Politikerin Nadine Bernshausen aus Marburg durch. Für Heinrich stimmten 75 Delegierte, für Bernshausen 39. Als Präses gehört Heinrich fortan auch dem Rat der EKD an.
Evangelische
Hm...Evangelische Kirche also... War da nicht was mit Seewatch und der Grünen Kathrin?
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Forwarded from Walter Siegrist Dr.med. FMH Innere Medizin
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Gruselig...
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Die Soziale Marktwirtschaft wurde in den 1960ern von der SPD erfunden? Aha... Mist. Wir müssen echt noch viel grüne Geschichte nachholen...
💣Streit um PCR-Test: Drosten soll vor Gericht ein weiteres Gutachten einreichen 💥
Eine Maßnahmen-Kritikerin trifft am Amtsgericht Heidelberg auf den Virologen Christian Drosten. Der soll in einem Ergänzungsgutachten zur Frage Stellung nehmen, ob der PCR-Test die Infektiosität nachweisen könne oder auch bei "toter Viruslast" positiv ausfalle.
Am Amtsgericht Heidelberg ereignet sich gerade ein kurioses Stück. Der bekannte Virologe Christian Drosten und die Querdenken-nahe Anwältin Beate Bahner geraten wegen dem PCR-Test aneinander. Bahner vertritt in dem Verfahren eine Frau, der vorgeworfen wird, gegen die Testpflicht verstoßen zu haben. Spätestens nach 14 Tagen hätte sie einen negativen Test oder ein ärztliches Attest vorlegen sollen, nachdem sie in die Bundesrepublik eingereist war. Nun droht ihr ein Bußgeld von 125 Euro.
Vor wenigen Tagen hatte Drosten ein Gutachten darüber eingereicht, ob der Test eine Infektion mit dem Coronavirus im Sinne des Paragrafen 2 des Infektionsschutzgesetzes nachweisen kann. Bahner fordert das Gericht nun auf, Drosten solle ein Ergänzungsgutachten anfertigen.
Das sei nötig, “weil der Sachverständige zum einen die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nicht korrekt beachtet hat”, teilt Bahner in einem Schreiben vom 5. Mai dem Gericht mit. Außerdem habe ein Ergänzungsgutachten eine erhebliche Bedeutung für die Frage, ob der Mandantin von Bahner ein PCR-Test abverlangt werden könne und ob ein Bußgeld bei Verweigerung gerechtfertigt sei. TE liegen das Gutachten von Drosten und das Schreiben vor.
Drosten hatte in dem Gutachten untersucht, ob der PCR-Test die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Vermehrung im Körper nachweisen kann. Drosten bejaht die Frage in dem 4-seitigen Papier – vorausgesetzt, es sei ein “ordnungsgemäß durchgeführter PCR-Test”, wie der Charité-Professor schreibt. Bahner ist damit nicht zufrieden. Die maßgebliche Vorschrift aus Paragraf 2 Absatz 1 finde sich an keiner Stelle, “nämlich die Frage, was ein Krankheitserreger ist”, schreibt sie. Der betreffende Paragraf definiert einen Krankheitserreger als “ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann”.
Laut Bahner habe Drosten nicht beantwortet, ob der PCR-Test ausschließlich lebende und somit übertragbare Virusbestandteile nachweist, oder ob der Test auch bei “toter Viruslast” ausschlägt – also wenn jemand andere nicht mehr anstecken kann. Sie will darum wissen, ob der PCR-Test auch eine Monate oder Jahre zurückliegende Infektion nachweisen kann und ob eine solche Infektion andere Menschen gefährden kann.
Drosten schreibt dazu, dass ein positiver PCR-Test “eine Mindestmenge von Viruslast auf der Schleimhaut” voraussetzt, die unter natürlichen Umständen nur auftrete, wenn sich eine Person zuvor mit dem Virus angesteckt habe und sich das Virus im Körper vermehrt habe. Ohne vorherige Infektion könnten “unter natürlichen Umständen” keine Virusfragmente im Körper oder sonstige Virusbestandteile vorkommen, die zu einem positiven Ergebnis führten. Nicht-natürliche Umstände lägen etwa bei Mitarbeitern von Pharmaunternehmen vor, die in einer Produktionsstätte große Mengen von virus-ähnlicher DNA einatmeten, schreibt Drosten.
Tichys Einblick
Eine Maßnahmen-Kritikerin trifft am Amtsgericht Heidelberg auf den Virologen Christian Drosten. Der soll in einem Ergänzungsgutachten zur Frage Stellung nehmen, ob der PCR-Test die Infektiosität nachweisen könne oder auch bei "toter Viruslast" positiv ausfalle.
Am Amtsgericht Heidelberg ereignet sich gerade ein kurioses Stück. Der bekannte Virologe Christian Drosten und die Querdenken-nahe Anwältin Beate Bahner geraten wegen dem PCR-Test aneinander. Bahner vertritt in dem Verfahren eine Frau, der vorgeworfen wird, gegen die Testpflicht verstoßen zu haben. Spätestens nach 14 Tagen hätte sie einen negativen Test oder ein ärztliches Attest vorlegen sollen, nachdem sie in die Bundesrepublik eingereist war. Nun droht ihr ein Bußgeld von 125 Euro.
Vor wenigen Tagen hatte Drosten ein Gutachten darüber eingereicht, ob der Test eine Infektion mit dem Coronavirus im Sinne des Paragrafen 2 des Infektionsschutzgesetzes nachweisen kann. Bahner fordert das Gericht nun auf, Drosten solle ein Ergänzungsgutachten anfertigen.
Das sei nötig, “weil der Sachverständige zum einen die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nicht korrekt beachtet hat”, teilt Bahner in einem Schreiben vom 5. Mai dem Gericht mit. Außerdem habe ein Ergänzungsgutachten eine erhebliche Bedeutung für die Frage, ob der Mandantin von Bahner ein PCR-Test abverlangt werden könne und ob ein Bußgeld bei Verweigerung gerechtfertigt sei. TE liegen das Gutachten von Drosten und das Schreiben vor.
Drosten hatte in dem Gutachten untersucht, ob der PCR-Test die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Vermehrung im Körper nachweisen kann. Drosten bejaht die Frage in dem 4-seitigen Papier – vorausgesetzt, es sei ein “ordnungsgemäß durchgeführter PCR-Test”, wie der Charité-Professor schreibt. Bahner ist damit nicht zufrieden. Die maßgebliche Vorschrift aus Paragraf 2 Absatz 1 finde sich an keiner Stelle, “nämlich die Frage, was ein Krankheitserreger ist”, schreibt sie. Der betreffende Paragraf definiert einen Krankheitserreger als “ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann”.
Laut Bahner habe Drosten nicht beantwortet, ob der PCR-Test ausschließlich lebende und somit übertragbare Virusbestandteile nachweist, oder ob der Test auch bei “toter Viruslast” ausschlägt – also wenn jemand andere nicht mehr anstecken kann. Sie will darum wissen, ob der PCR-Test auch eine Monate oder Jahre zurückliegende Infektion nachweisen kann und ob eine solche Infektion andere Menschen gefährden kann.
Drosten schreibt dazu, dass ein positiver PCR-Test “eine Mindestmenge von Viruslast auf der Schleimhaut” voraussetzt, die unter natürlichen Umständen nur auftrete, wenn sich eine Person zuvor mit dem Virus angesteckt habe und sich das Virus im Körper vermehrt habe. Ohne vorherige Infektion könnten “unter natürlichen Umständen” keine Virusfragmente im Körper oder sonstige Virusbestandteile vorkommen, die zu einem positiven Ergebnis führten. Nicht-natürliche Umstände lägen etwa bei Mitarbeitern von Pharmaunternehmen vor, die in einer Produktionsstätte große Mengen von virus-ähnlicher DNA einatmeten, schreibt Drosten.
Tichys Einblick
Tichys Einblick
Streit um PCR-Test: Drosten soll vor Gericht ein weiteres Gutachten einreichen
Eine Maßnahmen-Kritikerin trifft am Amtsgericht Heidelberg auf den Virologen Christian Drosten. Der soll in einem Ergänzungsgutachten zur Frage Stellung nehmen, ob der PCR-Test die Infektiosität nachweisen könne oder auch bei "toter Viruslast" positiv ausfalle.
Maßnahmen-Kritiker betonten wiederholt, dass nicht alle positiv getesteten Personen ansteckend seien. Wasser auf deren Mühlen gab im Januar einer der Hersteller der Tests, Olfert Landt von der Berliner Firma TIB Molbiol. Nicht jede Person sei ansteckend, die mit dem PCR-Test positiv getestet sei, erklärte er im Interview mit der Fuldaer Zeitung und fügte hinzu: “Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind.” Landt schätze in dem Interview, dass die Hälfte aller positiv getesteten Personen nicht ansteckend sei. Um gefährlich für Dritte zu sein, müsse man “100-mal mehr Viruslast in sich tragen als die Nachweisgrenze der Tests“, sagte Landt weiter, der ein wissenschaftlicher Weggefährte von Drosten ist.
Das Amtsgericht Heidelberg bestätigte den Vorgang auf TE-Anfrage. Ob man von Drosten ein Ergänzungsgutachten anfordere, sei in der Kürze der Zeit noch nicht entschieden worden. Ein Ergänzungsgutachten sei im Allgemeinen “nichts Ungewöhnliches”, sagte eine Sprecherin. Drosten sei nach Paragraf 75 der Strafprozessordnung verpflichtet, als Gutachter zu fungieren – außer er bringe triftige Gründe vor.
Tichys Einblick
Das Amtsgericht Heidelberg bestätigte den Vorgang auf TE-Anfrage. Ob man von Drosten ein Ergänzungsgutachten anfordere, sei in der Kürze der Zeit noch nicht entschieden worden. Ein Ergänzungsgutachten sei im Allgemeinen “nichts Ungewöhnliches”, sagte eine Sprecherin. Drosten sei nach Paragraf 75 der Strafprozessordnung verpflichtet, als Gutachter zu fungieren – außer er bringe triftige Gründe vor.
Tichys Einblick
Tichys Einblick
Streit um PCR-Test: Drosten soll vor Gericht ein weiteres Gutachten einreichen
Eine Maßnahmen-Kritikerin trifft am Amtsgericht Heidelberg auf den Virologen Christian Drosten. Der soll in einem Ergänzungsgutachten zur Frage Stellung nehmen, ob der PCR-Test die Infektiosität nachweisen könne oder auch bei "toter Viruslast" positiv ausfalle.
Die Experimentalphysikerin und Biomaterialforscherin Prof. Antonietta Gatti hat diverse PCR-Teststäbchen unter dem Mikroskop begutachtet und ihre Inhaltsstoffe analysiert. Das irritierende Ergebnis: sie sind aus harten Materialien und enthalten eine Vielzahl von – teils im Beipackzettel undeklarierten – (Nano-)Partikeln aus Silber, Aluminium, Titan, Glasfasern ect. Geraten diese in die Schleimhaut können sie Wunden und Entzündungen hervorrufen, so die Wissenschaftlerin. Von HNO-Ärzten hat 2020News erfahren, dass diese vermehrt verhärtete Schleimhäute bei Personen, die häufig auf SARS-CoV-2 getestet werden, feststellen. Nicht mehr intakte Schleimhäute können ihrer Aufgabe, Viren, Bakterien und Pilze abzuwehren, bevor diese die Atemwege erreichen, nicht mehr nachkommen, wie auch der Kinderarzt Eugen Janzen berichtet. Die Keime dringen damit ohne jeden Immun-Filter in die Atemwege vor.
2020 News
2020 News
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Mike Lindell:
"It's over for them"
"Es ist für sie gelaufen."
"It's over for them"
"Es ist für sie gelaufen."
‼️Epoch Times‼️
Zu dieser Einschätzung kommt Urs P. Gasche, Chefredakteur der Schweizer Internetzeitung „Infosperber“ der gemeinnützigen „Schweizerischen Stiftung zur Förderung unabhängiger Information“ (SSUI) in einem Kommentar. Gasche geht einer der möglichen Quellen verlorenen Vertrauens nach und verweist auf den Umstand, dass die Skepsis teilweise auch auf Erfahrungen mit der Pharmaindustrie beruhe.
Geheimnisvolle Rohdaten
Bereits am 25. Januar habe man darauf hingewiesen, dass Pfizer/BioNTech die Rohdaten ihrer Zulassungsstudie für den Corona-Impfstoff „Comirnaty“ vorläufig weder veröffentlicht noch unabhängigen Forschern zur Verfügung gestellt hätten. Auch die anderen Impfstoffhersteller wie Moderna hätten dies nicht getan.
„Das Hauptproblem: Trotz des evidenten Interessenkonfliktes stellen die Behörden für eine Zulassung nicht die Bedingung, dass die Pharmafirmen sämtliche Rohdaten der von ihnen durchgeführten Studien veröffentlichen müssen“, erklärt Gasche und verweist auf die Vergangenheit, die bereits mehrfach gezeigt habe, wie wichtig Transparenz sei, um grobe Missbräuche zu verhindern. Als Beispiele nannte der Journalist die Skandale um die Medikamente „Tamiflu“ und „Vioxx“.
Zu dieser Einschätzung kommt Urs P. Gasche, Chefredakteur der Schweizer Internetzeitung „Infosperber“ der gemeinnützigen „Schweizerischen Stiftung zur Förderung unabhängiger Information“ (SSUI) in einem Kommentar. Gasche geht einer der möglichen Quellen verlorenen Vertrauens nach und verweist auf den Umstand, dass die Skepsis teilweise auch auf Erfahrungen mit der Pharmaindustrie beruhe.
Geheimnisvolle Rohdaten
Bereits am 25. Januar habe man darauf hingewiesen, dass Pfizer/BioNTech die Rohdaten ihrer Zulassungsstudie für den Corona-Impfstoff „Comirnaty“ vorläufig weder veröffentlicht noch unabhängigen Forschern zur Verfügung gestellt hätten. Auch die anderen Impfstoffhersteller wie Moderna hätten dies nicht getan.
„Das Hauptproblem: Trotz des evidenten Interessenkonfliktes stellen die Behörden für eine Zulassung nicht die Bedingung, dass die Pharmafirmen sämtliche Rohdaten der von ihnen durchgeführten Studien veröffentlichen müssen“, erklärt Gasche und verweist auf die Vergangenheit, die bereits mehrfach gezeigt habe, wie wichtig Transparenz sei, um grobe Missbräuche zu verhindern. Als Beispiele nannte der Journalist die Skandale um die Medikamente „Tamiflu“ und „Vioxx“.
The Epoch Times
Corona-Vakzine: Wie vertrauenswürdig sind die Studien der Pharmakonzerne?
Regierungsmaßnahmen, Impfstoffe und wissenschaftliche Studien hängen in vielen Bereichen eng zusammen und voneinander ab. Doch wie sicher sind eigentlich die Studien der Pharmakonzerne, auf denen so viele Überlegungen und Handlungen beruhen?