Mut zur Analyse, Mut zur Befreiung – Telegram
Mut zur Analyse, Mut zur Befreiung
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Starvirologe, äh, ach ne... Köchin Cornelia Poletto erklärt, wie das mit den Impfnachweisen so ausgekaspert ist....

Ach nein: Pardon!

Sie schwurbelt irgendwas von prekärer Arbeitssituation, als Plasberg den Hashtag Impfnachweis setzte...
Kriegt Hart Aber Fair eigentlich nur noch Mumien als Talkgäste eingeladen?
Forwarded from NEWS 17
Plasberg: "Nächster Punkt: Kruezfahrtschiffe haben sich ja oft als Brutstätte erwiesen..."

Wo ist der Faktenchecker, wenn Faktenprüfer Augenzuckungen bekommen?!
Seit einer Woche beschießen sich Israel und Palästinenser im Gazastreifen. Das israelische Militär geht bei seinen Luftangriffen zuletzt auch gegen ein Tunnelnetzwerk unter der Stadt Gaza vor - und kann nach eigenen Angaben große Teile davon zerstören. Der Raketenbeschuss der Hamas hingegen lässt weiter nach.

Das israelische Militär schätzt, dass bei seinen Angriffen im Gazastreifen bislang Tunnelanlagen in einer Länge von rund 100 Kilometern der dort herrschenden Hamas zerstört wurden. Dies sagte Armeesprecher Jonathan Conricus in einer Video-Konferenz mit Reportern. Das Militär hatte in der Nacht erneut das Tunnelsystem angegriffen. 54 Kampfflugzeuge hätten rund 35 Ziele im Laufe der Nacht beschossen, hatte es zuvor mitgeteilt.

NTV
Forwarded from CBKNEWSFAKE
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Impfungen für Obdachlose»In diesem Moment fühle ich mich als Teil der Gesellschaft«

Trotz Einschränkung für die Johnson-&-Johnson-Vakzine: Der Einmal-Impfstoff hilft in Hamburg dabei, obdachlose Menschen zu schützen. Ein Ortsbesuch beim Impftermin.

Spiegel
Als Wolfgang Schuck noch keine Probleme mit der Staatsgewalt hatte, war er ein wohlhabendes Phantom. Wohnhaft im Taunus, reich geworden als Chef der vergleichsweise winzigen, auf Wertpapiergeschäfte spezialisierten Maple Bank. Heute ist er nach eigenen Angaben Rentner und in die Geschichte eingegangen als erster Ex-Bankchef, der wegen Cum-Ex-Geschäften in Deutschland in Untersuchungshaft saß. Er kam gegen Kaution und weitere Auflagen wieder frei, und seit Anfang 2020 hat er zu Hause auf diesen Montag gewartet: Schuck, weitere Ex-Geschäftsführer und frühere Wertpapierhändler der seit Jahren insolventen Maple Bank stehen vor Gericht wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Aktiendeals.

Süddeutsche Zeitung
Genesen – und trotzdem kein Einlass in
den Shops‼️
😂

Ratlosigkeit auch bei den Polizisten vor
Ort 🧐
⁉️

08.05.2021 - 07:13 Uhr

München – Genesen von Corona – und trotzdem komme ich nirgends rein!

Offiziell dürfen doppelt Geimpfte und Genesene (Erkrankung vor maximal sechs Monaten) seit Donnerstag in Bayern auch ohne Schnelltest einkaufen gehen. Auch Ausgangssperre und Quarantänepflicht fallen für sie weg – das ist zumindest die Theorie.

Schnell wird klar: Das Dokument öffnet mir genauso viele Türen wie ein angestrengtes Lächeln unter der Maske: keine. Viermal blitze ich ab, bevor ich aufgebe.

Ich zeige zwei Polizisten in der Fußgängerzone das Dokument. Auch sie sind sich unsicher. Nach einigem Hin und Her mutmaßt die Beamtin aber: „Eigentlich müsste das so passen.“

Artikel 📰 von der Bild plus

Schon irgendwie witzig, man hat ein Positives Ergebnis [PCR], war wochenlang in Quarantäne und darf trotzdem nicht rein ‼️😂 vllt merken die es so..

@der17stammtisch
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Hier wird eine Fake Impfung demonstriert‼️

Natürlich hat die linke Spritze eine Feder was man so nicht sieht, da kein gegendruck existiert.

Die Nadel verschwindet dann in der Spritze ‼️ 💉

@der17stammtisch
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X22 Report vom 16.5.2021 - Das Blatt wendet sich - Die Wahl 2020 wird als das Verbrechen des Jahrhunderts in die Geschichte eingehen - Episode 2479b

Odysee Video-Link:
https://odysee.com/@Qlobal-Change:6/X22-Report-vom-16.5.2021-Episode-2479b-:8
Forwarded from NEWS 17
17.05.2021 - 22:11 Uhr
Wurde Lady Diana (†36) 1995 von Journalist Martin Bashir (58) gezielt manipuliert, damit sie ihm ein Interview gibt? Und wenn ja, wer wusste von den Machenschaften?

Diese Fragen sollen Ende der Woche endlich beantwortet werden! Eine interne Untersuchung bei der BBC wurde durchgeführt, der Bericht ist abgeschlossen – und laut BILD-Informationen ist die Stimmung im Sender jetzt schon angespannt.
Weil Swissmedic die Impfung von Biontech/Pfizer vorerst nur für über 16-Jährige zugelassen hat, dreht sich der Streit in der Familie H. momentan einzig um die ältere Tochter. Doch bereits hat Pfizer bei der Heilmittelbehörde Swissmedic die Zulassung des zusammen mit Biontech entwickelten Impfstoffes für Kinder ab 12 Jahren beantragt. In den USA ist die Genehmigung schon erfolgt. Laut einem Bericht der «NZZ am Sonntag» soll die Zulassung für 12- bis 15-Jährige in der Schweiz Ende Juni erfolgen. Und voraussichtlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch noch jüngere Kinder geimpft werden dürfen.

Wer aber hat das Sagen, wenn sich die Eltern nicht einig sind – oder sich sogar beide gegen die Impfung aussprechen, die Kinder eine solche aber wünschen? In einem Rundschreiben an Ärzte, Krankenversicherer und andere Akteure des Gesundheitswesens macht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nun klar: Die Eltern sind bei älteren Kindern für den Entscheid gar nicht mehr zuständig – für die Einwilligung in medizinische Behandlungen sind diese selbst verantwortlich.

Kinder können ab 10 Jahren selber urteilen

Entscheidend ist nämlich nicht, ob der Nachwuchs volljährig, sondern ob er urteilsfähig ist. Urteilsfähig ist, wer in der Lage ist, eine Situation zu beurteilen, vernünftige Schlüsse zu ziehen und entsprechend zu handeln. Die Urteilsfähigkeit orientiert sich dabei nicht an einem bestimmten Alter. Sie hängt von der individuellen Reife ab. Das BAG geht in seinem bisher unveröffentlichten Papier davon aus, dass die Urteilsfähigkeit schon bei Kindern im Alter zwischen 10 und 15 Jahren gegeben ist. Deshalb sei davon auszugehen, dass bei Kindern über 16 Jahren für die Impfung erst recht keine Einwilligung der Eltern notwendig sei.

Das bedeutet aber nicht, dass jüngere Kinder automatisch auf das Plazet ihrer Eltern angewiesen sind. «Selbst wenn die zu impfende Person unter 16-jährig ist, kann sie unabhängig vom Einverständnis der Eltern einer Impfung zustimmen, sofern sie als urteilsfähig gilt», schreibt das BAG. Ob ein Kind urteilsfähig ist, muss das medizinische Fachpersonal im Einzelfall entscheiden.

Das Kind schrie, doch der Arzt machte weiter

Setzt sich eine Ärztin oder ein Arzt aber über den Willen eines Kindes hinweg, obwohl es urteilsfähig ist, kann dies Folgen haben. In einem Urteil aus dem Jahre 2008 hat das Bundesgericht einen Osteopathen zu einer Ordnungsbusse verurteilt, weil er eine Behandlung gegen den Willen eines 13-jährigen Mädchens durchgezogen hatte. Das Kind verspannte sich, schrie vor Schmerzen und wollte die Behandlung abbrechen.

Doch der Osteopath machte weiter und verteidigte sein Vorgehen vor Gericht: Weil die Mutter nicht eingegriffen habe, sei er davon ausgegangen, sie sei mit der Behandlung einverstanden. Das Bundesgericht machte aber klar, die Mutter habe wegen der Urteilsfähigkeit des Kindes gar kein Vertretungsrecht.

Das Urteil gilt als wegweisend und steht für die Tendenz, Kinder in medizinischen Entscheidungen stärker zu integrieren. Lehre und Rechtsprechung betonten in medizinischen Fragen seit einigen Jahren die Autonomie von urteilsfähigen Kindern und würden sich vom fürsorglichen Modell aus früheren Zeiten entfernen, erklärt Sura Boz, Leiterin Rechtsdienste des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB).

Diese Rechtsentwicklung wirkt sich nun auch bei der Corona-Impfung aus, wie das BAG-Informationsblatt zeigt: Impfgegner können ihren urteilsfähigen Kindern die Impfung nicht verweigern. Umgekehrt können urteilsfähige Kinder von ihren Eltern aber gegen ihren Willen auch nicht zur Impfung verpflichtet werden.

Ärzte dürfen Eltern keine Auskunft geben

Rechtlich noch nicht geklärt ist, ob Kinder, die sich gegen den Willen ihrer Eltern behandeln lassen, auch die Kosten übernehmen müssen. So hat sich das Bundesgericht bisher nicht dazu geäussert, ob urteilsfähige minderjährige Personen selbständig einen entsprechenden Vertrag abschliessen können. Weil die Covid-19-Impfung kostenlos und vom Selbstbehalt ausgenommen ist, stellt sich die Frage im konkreten Fall allerdings gar nicht.
Klar ist, dass die Kinder auf die ärztliche Schweigepflicht zählen können. Ärztinnen und Ärzte dürfen Eltern von urteilsfähigen Kindern also auf Nachfrage nicht mitteilen, ob diese geimpft sind.

Dass sich Kinder bei medizinischen Behandlungen gegen beide Elternteile durchsetzen müssten, sei aber ohnehin eher selten, erklärt Boz. Häufiger sei es, dass sich die Eltern untereinander nicht einig seien – so wie im Fall der Familie H. Schwierig wird dies vor allem dann, wenn die Kinder noch nicht urteilsfähig sind und deshalb nicht selber entscheiden können. Dann stellt die Praxis stark auf das Kindswohl ab.

Im Falle der Corona-Impfung könnte dies bedeuten, dass sich der impfwillige Elternteil durchsetzt. So musste das Bundesgericht 2020 im Streit zwischen den getrennten Eltern von drei minderjährigen Kindern aus dem Baselbiet entscheiden, die sich über die Masernimpfung für ihre Kinder uneinig waren. Weil die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausübten, hätten sie auch die Impffrage gemeinsam regeln müssen. Doch es blieb bei der Meinungsverschiedenheit.

Bundesgericht verwies Entscheid an Kesb
Das Bundesgericht wies den Entscheid deshalb den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) zu – gemäss Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: «Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes», heisst es in Artikel 307 des Zivilgesetzbuches (ZGB).

Dabei macht das Bundesgericht sogar klar, was es von der Kesb erwartet: «Empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als fachkompetente eidgenössische Behörde die Durchführung einer Masernimpfung, so soll diese für die Behörden Richtschnur sein», schrieb es. Ob die Justiz im Falle der Corona-Impfung ähnlich entscheiden würde, lässt sich schwer beurteilen. Falls es bei ungeimpften Kindern wiederholt zu schweren Verläufen oder gar zum Tod kommt, wäre dies wohl anzunehmen.

Offen ist vorderhand auch, ob das Bundesgericht eine Impfung bei nicht urteilsfähigen Kindern gegen den Widerstand beider Elternteile durchsetzen würde. Ausdrücklich hielt es in dem Entscheid von 2020 nämlich fest, dass die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Kesb einen gemeinsamen Entscheid der Eltern gegen eine Impfung umstossen könne, nicht erörtert werde. Sind sich die Eltern darin einig, ihre Kinder nicht zu impfen, kann aus dem Bundesgerichtsurteil deshalb kein Impfobligatorium abgeleitet werden.

Kampagne fürs Impfen
zz. · Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lanciert eine Informationskampagne zur Impfung gegen Sars-CoV-2. «Im Vordergrund steht der solidarische Gedanke, dass das Impfen mithilft, die Pandemie einzudämmen, damit alle irgendwann wieder ein Leben ohne Einschränkungen führen können», schreibt das BAG. Dabei wirken zahlreiche Akteurinnen und Akteure, Institutionen, Verbände, Vereine und Einzelpersonen mit. Die Informationskampagne kommt jetzt, weil sich mittlerweile fast in der ganzen Schweiz auch die breite Bevölkerung impfen lassen kann.

Neue Züricher Zeitung
Secret Sharers: Die versteckten Verbindungen zwischen privaten Spionen und Journalisten

Eine boomende, abtrünnige private Nachrichtendienst-Industrie prägt zunehmend die Nachrichten (und prägt sie falsch).

Manche Journalisten klopfen gerne an die Türen von Fremden. Ich war nie einer von ihnen, aber Christopher Steele, der ehemalige britische Spion hinter dem berüchtigten Trump-Dossier, ließ mir keine Wahl.

Während der 2016 Präsidentschaftswahlkampf, war Herr Steele von einer investigativen Firma namens Fusion GPS angeheuert worden, um Schmutz über Donald J. Trump und Russland zu sammeln. Die Gründer der Firma, zwei ehemalige Reporter des Wall Street Journal, machten klar, dass sie nicht mit mir für ein Buch sprechen würden, das ich über das Geschäft der privaten Nachrichtendienste schreiben wollte. Also kam ich an einem frühen Sommermorgen im Jahr 2019 in Mr. Steeles Haus in Farnham, einem malerischen englischen Dorf, an.

New York Times