Forwarded from Female and male rape facts on Telegram by GRT : women / girl sex abuse - male / men group sexual violence
First: girls doing sex videos are criminals too (see picture!)
Parte 1 https://news.1rj.ru/str/RapeTelegram/223
Unter den bis zu 400 Straftätern, die im kahlen Betonbauwerk ihre Strafen absitzen müssen, ist auch der Rupperswiler Vierfach-Killer Thomas N.* (34). Er ist verantwortlich für eines der brutalsten Verbrechen, die je in der Schweiz verübt wurden. N. wartet in der Pöschwies im vorzeitigen Strafvollzug auf seinen Prozess, der am Dienstag beginnt https://perma.cc/XSP2-W7SX
Vierfachmord von Rupperswil: Keine lebenslängliche Verwahrung für Thomas N. https://perma.cc/8HL6-YA8V https://perma.cc/JQ9D-SZ8T
Thomas N. sitzt aktuell seine lebenslängliche Freiheitsstrafe ab. Lebenslänglich bedeutet nicht zwingend, dass er bis an sein Lebensende hinter Gittern sitzen muss. Nach 15 Jahren – in manchen Fällen auch schon nach zehn Jahren – wird eine bedingte Entlassung regelmässig geprüft https://perma.cc/9PZW-GKPW
Wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe kombiniert mit einer ordentlichen
Verwahrung ausgesprochen https://perma.cc/229K-9WMZ
Die "lebenslange" Freiheitsstrafe (Art. 40 Abs. 2 StGB) ist in gewissem Sinne ein Etiketten- schwindel: Wer 10 bzw. 15 Jahre abgesessen hat, wird bedingt entlassen, wenn er sich im Vollzug wohl verhalten hat und nicht rückfallgefährdet ist (Art. 86 StGB). (aus Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe für besonders schwere Straftaten 2020)
Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe erfolgt die erste Prüfung der bedingten Entlassung im Regelfall nach 15 Jahren. Sie erfolgt damit weniger als zwei Jahre später als bei einer Freiheitsstrafe von
20 Jahren, bei der diese Prüfung nach 13,3 Jahren erfolgt.
Die Probezeit dauert auch bei der bedingten Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe höchstens fünf Jahre.
Die Erhöhung des unbedingt zu vollziehenden Strafteils auf 25 oder 30 Jahre (Vorschlag 1) ist abzulehnen. Eine Erhöhung auf 25 Jahre dürfte unter EMRK-Gesichtspunkten zwar noch zulässig sein, befindet sich rechtsvergleichend betrachtet aber im oberen Bereich.
Parte 1 https://news.1rj.ru/str/RapeTelegram/223
Unter den bis zu 400 Straftätern, die im kahlen Betonbauwerk ihre Strafen absitzen müssen, ist auch der Rupperswiler Vierfach-Killer Thomas N.* (34). Er ist verantwortlich für eines der brutalsten Verbrechen, die je in der Schweiz verübt wurden. N. wartet in der Pöschwies im vorzeitigen Strafvollzug auf seinen Prozess, der am Dienstag beginnt https://perma.cc/XSP2-W7SX
Vierfachmord von Rupperswil: Keine lebenslängliche Verwahrung für Thomas N. https://perma.cc/8HL6-YA8V https://perma.cc/JQ9D-SZ8T
Thomas N. sitzt aktuell seine lebenslängliche Freiheitsstrafe ab. Lebenslänglich bedeutet nicht zwingend, dass er bis an sein Lebensende hinter Gittern sitzen muss. Nach 15 Jahren – in manchen Fällen auch schon nach zehn Jahren – wird eine bedingte Entlassung regelmässig geprüft https://perma.cc/9PZW-GKPW
Wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe kombiniert mit einer ordentlichen
Verwahrung ausgesprochen https://perma.cc/229K-9WMZ
Die "lebenslange" Freiheitsstrafe (Art. 40 Abs. 2 StGB) ist in gewissem Sinne ein Etiketten- schwindel: Wer 10 bzw. 15 Jahre abgesessen hat, wird bedingt entlassen, wenn er sich im Vollzug wohl verhalten hat und nicht rückfallgefährdet ist (Art. 86 StGB). (aus Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe für besonders schwere Straftaten 2020)
Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe erfolgt die erste Prüfung der bedingten Entlassung im Regelfall nach 15 Jahren. Sie erfolgt damit weniger als zwei Jahre später als bei einer Freiheitsstrafe von
20 Jahren, bei der diese Prüfung nach 13,3 Jahren erfolgt.
Die Probezeit dauert auch bei der bedingten Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe höchstens fünf Jahre.
Die Erhöhung des unbedingt zu vollziehenden Strafteils auf 25 oder 30 Jahre (Vorschlag 1) ist abzulehnen. Eine Erhöhung auf 25 Jahre dürfte unter EMRK-Gesichtspunkten zwar noch zulässig sein, befindet sich rechtsvergleichend betrachtet aber im oberen Bereich.
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En Suisse, la possession et la transmission de représentations portant gravement atteinte à la dignité humaine sont en effet sanctionnées par le Code pénal, et les actes de cruauté comme la pornographie illégale (notamment les actes d’ordre sexuel avec des enfants, avec des animaux ou de caractère violent).
https://news.1rj.ru/str/RapeTelegram/116
Backup by @RapeTelegram
A @grttme project - Other backups: https://swiy.co/tgme
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First, remember that sexual violence, like all other type of crimes, are not just correlated to the violence done, but even HUGE COSTS! So respect people and avoid such costs.
Bundesgericht anerkennt erstmals Vergewaltigung aufgrund fehlender Einwilligung https://perma.cc/TV99-S6KC
Im Jahr 2016 zwingt ein Mann seine Partnerin sexualisierte Handlungen mit ihm vorzunehmen, während er die Geschehnisse gleichzeitig filmt. Auf den Videos ist nicht zu erkennen, dass der Täter körperlichen Zwang ausübt oder die Frau sich physisch dagegen wehrt. Die Partnerin bringt jedoch mehrfach und deutlich ihr fehlendes Einverständnis zum Ausdruck. In der Folge erstattet sie Anzeige wegen Freiheitsberaubung (Art. 183 Abs. 1 StGB), Nötigung (Art. 181 StGB), Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB) und sexueller Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB). Im Jahr 2018 spricht das Bezirksgericht Martigny und Saint-Maurice den Mann von diesen Anklagepunkten frei, verurteilt ihn jedoch wegen anderer Straftaten.
Das Urteil des Bezirksgerichtes wird im Februar 2021 vom Kantonsgericht des Kantons Wallis bestätigt. Es hält fest, dass sich in den Videos weder Gewalt noch Drohungen gegenüber der Betroffenen erkennen lassen.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz das Prinzip des Einverständnis – welches freiwillig und als Ergebnis des freien Willens erteilt wird – in ihr Sexualstrafrecht aufzunehmen (Art. 36 Abs. 2 IK). Das Schweizer Gesetzgebung müsste demnach jeden Geschlechtsverkehr ohne freiwillige Zustimmung unter Strafe stellen
Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) https://perma.cc/TYD4-RR87
Convention du Conseil de l’Europe sur la lutte contre la violence à l’égard des femmes et la violence domestique (Convention d'Istanbul) https://perma.cc/TD4Q-HM3E
Convenzione di Istanbul https://perma.cc/WL26-QRDP
Il 1°aprile 2018, in Svizzera è entrata in vigore la Convenzione del Consiglio d'Europa sulla prevenzione e la lotta contro la violenza nei confronti delle donne e la violenza domestica
Bundesgericht anerkennt erstmals Vergewaltigung aufgrund fehlender Einwilligung https://perma.cc/TV99-S6KC
Im Jahr 2016 zwingt ein Mann seine Partnerin sexualisierte Handlungen mit ihm vorzunehmen, während er die Geschehnisse gleichzeitig filmt. Auf den Videos ist nicht zu erkennen, dass der Täter körperlichen Zwang ausübt oder die Frau sich physisch dagegen wehrt. Die Partnerin bringt jedoch mehrfach und deutlich ihr fehlendes Einverständnis zum Ausdruck. In der Folge erstattet sie Anzeige wegen Freiheitsberaubung (Art. 183 Abs. 1 StGB), Nötigung (Art. 181 StGB), Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB) und sexueller Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB). Im Jahr 2018 spricht das Bezirksgericht Martigny und Saint-Maurice den Mann von diesen Anklagepunkten frei, verurteilt ihn jedoch wegen anderer Straftaten.
Das Urteil des Bezirksgerichtes wird im Februar 2021 vom Kantonsgericht des Kantons Wallis bestätigt. Es hält fest, dass sich in den Videos weder Gewalt noch Drohungen gegenüber der Betroffenen erkennen lassen.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz das Prinzip des Einverständnis – welches freiwillig und als Ergebnis des freien Willens erteilt wird – in ihr Sexualstrafrecht aufzunehmen (Art. 36 Abs. 2 IK). Das Schweizer Gesetzgebung müsste demnach jeden Geschlechtsverkehr ohne freiwillige Zustimmung unter Strafe stellen
Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) https://perma.cc/TYD4-RR87
Convention du Conseil de l’Europe sur la lutte contre la violence à l’égard des femmes et la violence domestique (Convention d'Istanbul) https://perma.cc/TD4Q-HM3E
Convenzione di Istanbul https://perma.cc/WL26-QRDP
Il 1°aprile 2018, in Svizzera è entrata in vigore la Convenzione del Consiglio d'Europa sulla prevenzione e la lotta contro la violenza nei confronti delle donne e la violenza domestica