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⬆️⬆️⬆️⬆️⬆️⬆️⬆️⬆️⬆️⬆️⬆️ Da die Grundsubstanz zur Herstellung von Gelatine Haut- und Knochenleim ist, und weil die meisten Schlachttiere in der EU entweder nicht halaal geschlachtet werden oder Schweine sind, und weil der Her-stellungsprozess ein physikalisch-chemischer ist, an dessen Ende (d. h. im Endprodukt Gelatine) noch Reste der Ausgangssubstanz nachweisbar sind, findet hier keine vollständige Istihaalah (Wesensumwandlung) statt. Deshalb kann in der EU hergestellte Gelatine nicht halaal sein.
Die Fatwa des Europäischen Rates für Fatwa und Forschung (European Council For Fatwas And Research), die solche Gelatine für halaal erklärt hatte, ging von einer vollständigen Istihaalah (Wesensumwandlung) aus, was hier eindeutig nicht der Fall ist. Zur Abklärung dieser Angelegenheit wurden mehrere Analysen in akkreditierten Labors in der BRD in Auftrag gegeben, die alle zu dem Ergebnis kamen, dass auch Schweine-DNA in dieser (vom Schwein hergestellten) Gelatine nachweisbar ist.
▶️ Quelle : ◀️
Zusatzstoffe möglichen tierischen Ursprungs

E 322 Lecithin
E 325 Natriumlactat
E 326 Kaliumlactat
E 327 Calciumlactat
E 422 Glycerin
E 470(a) Natrium-, Kalium- oder Calcium-Salze der Speisefettsäuren
E 470(b) Magnesium-Salze der Speisefettsäuren
E 471 Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren
E 472(a) bis (f) Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren, verestert mit organischen Säuren
E 473 Zuckerester von Speisefettsäuren
E 475 Polyglycerinester von Speisefettsäuren
E 477 Propylenglycolester von Speisefettsäuren
E 478 Milchsäureester der Speisefettsäuren
E 481 Natriumstearoyl-2-lactylat
E 482 Calciumstearoyl-2-lactylat
E 483 Stearyltatrat
E 491 Sorbitanmonostearat
E 492 Sorbitantristearat
E 493 Sorbitanmonolaurat
E 494 Sorbitanmonooleat
E 495 Sorbitanmonopalmitat
E 570 Fettsäuren (natürliche)
E 572 Magnesiumstearat
E 585 Eisen-II-lactat
E 620 Glutaminsäure
E 621 Mononatriumglutamat
E 622 Monokaliumglutamat
E 623 Calciumdiglutamat
E 624 Monoammoniumglutamat
E 625 Magnesiumdiglutamat
E 626 Guanylsäure, Guanosinmonophosphat
E 627 Dinatriumguanylat
E 628 Dikaliumguanylat
E 629 Calciumguanylat
E 634 Calcium-5′-Ribonucleotide
E 635 Natrium-5′-Ribonucleotide
E 640 Glycin und dessen Natriumsalze
E 920 L-Cystein
– E 322 (Lecithin) ist natürlicher Bestandteil des Hühner-Eigelbs. Aufgrund der preiswerteren und einfacheren Gewinnung wird Lecithin heutzutage in der Regel aus Soja-, Raps- oder Erdnussöl gewonnen. Lecithin dient in der Nahrungsindustrie als natürlicher Emulgator. In der Diätetik wird es als Nahrungsergänzungsmittel verwendet, sowie in der Medizin und Kosmetik als Wirkstoff.
– E 325, E 326, E 327, E 585 (Natrium-, Kalium- und Calciumlactate, Eisen-II-lactat) sind Salze der Milchsäure und der entsprechenden Alkali- und Erdalkalimetalle bzw. des Eisens. Dabei kann die Milchsäure aus verschiedenen so genannten Nebenprodukten der Butter- oder Käseherstellung (tierische Lab-Problematik!) gewonnen werden. Aufgrund der sehr geringen Produktionsmengen aus natürlicher Herkunft wird der überwiegende Teil der in der EU verwendeten Milchsäure ent-weder auf synthetischem oder auf biotechnologischem Wege erzeugt.
– E 422 (Glycerin) stellt einen Teil des chemischen Grundgerüstes aller natürlichen Triglyceride dar und ist darin mit drei Fettsäureresten verestert. Somit fällt ein Großteil des Glycerins bei der Gewinnung von freien Fettsäuren oder der Biodieselherstellung an. Aufgrund der günstigen Rohstoffpreise wird Glycerin z. Z. fast ausschließlich aus Soja- oder Rapsöl, also Ölen pflanzlicher Herkunft gewonnen. Als Lebensmittelzusatzstoff findet Glycerin vielfache Anwendung, u. a. als Feuchthaltemittel von Datteln; in der Kosmetikindustrie als Anteil von Zahnpasten und Cremes.
– E 470(a), E 470 (b), E 471, E 472(a) bis E 472(f), E 473, E 475, E 477, E 478, E 481, E 482, E 483, E 491, E 492, E 493, E 494, E 495, E 572, E 570 stellen Anteile aller natürlichen Triglyceride dar. Die Fettsäuren werden bei der chemischen Hydrolyse tierischer oder pflanzlicher Fette und Öle gewonnen. Seit der BSE-Krise dienen tierische Fette (z. B. Talg, Hirn- oder Nierenfett) nicht mehr als Ausgangsstoffe für die Herstellung der Fettsäuren. In Europa werden ausschließlich pflanzliche Öle wie Soja-, Raps- oder Palmöl als Rohstoffe eingesetzt. Aufgrund ihrer emulgierenden Eigenschaften finden die genannten Zusatzstoffe vielfache Anwendung zur Herstellung von Schokoladen- und Sahneerzeugnissen, Brot, Back- und Wurstwaren, Parboiledreis, Konfitüren, Marmeladen und Gelees. Einige dieser Emulgatoren, insbesondere die Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren (E 471) sind ohne Höchstmengenbeschränkung für Lebensmittel allgemein zugelassen.
– E 620 bis E 629 und E 640 werden als Geschmacksverstärker aufgrund des enorm hohen Mengenbedarfs in der Lebensmittelindustrie überwiegend synthetisch erzeugt.
Calcium-5′-Ribonucleotide und Natrium-5′-Ribonucleotide werden jedoch auch heute noch in einigen Ländern aus tierischen Zellen extrahiert und in aufgereinigter Form in Lebensmitteln verwendet. Bei den in der EU hergestellten Produkten kann fast hundertprozentig davon ausgegangen werden, dass alle gelisteten Geschmacksverstärker synthetisch gewonnen werden. Diese Zusatzstoffe finden häufig in Suppen, Fertiggerichten, Tiefkühlprodukten, Gewürzmischungen, Würzmitteln, Brühwürfeln, Konserven sowie in Knabberartikeln (insbesondere in Kartoffelchips) Anwendung. E 640 (Glycin und dessen Natriumsalze) weisen einen leicht süßlichen Geschmack auf und werden in Süßstofftabletten, Marzipan und auch als Trägerstoffe für Lebensmittelfarbstoffe und -aromen verwendet.
– E 920 (L-Cystein) stellt eine der natürlich vorkommenden Aminosäuren dar. Da Federn und Haare einen besonders hohen Gehalt dieser Aminosäure aufweisen, wird L-Cystein vielfach aus diesen tierischen Rohstoffen gewonnen.
In der EU wird das im Lebensmittelbereich eingesetzte L-Cystein synthetisch hergestellt. Es findet Anwendung als Mehlzusatz, da es im Backprozess hilft, den Teig aufzublähen und das Backaroma zu verstärken.

Wichtige Anmerkungen:
Tierische Produkte werden manchmal ohne Kenntlichmachung auf dem Endprodukt und zu Zwecken eingesetzt, die für den Verbraucher nicht unmittelbar erkennbar sind:
– Gelatine wird z. B. als Trägerstoff für ß-Carotin, Vitamin D2 sowie für Aromen verwendet. So kann der Gelatine-Anteil in einem Pilzaroma bis zu 2 % betragen, wird aber auf der Zutatenliste nicht separat aufge-führt, sondern nur noch als “Aroma” deklariert.
– Mit Gelatine geschönte (geklärte) Rohwaren werden zur Produktion von blanken (klaren) Säften, fruchthaltigen Getränken und Mehrfruchtprodukten (z. B. Multivitaminsaft) eingesetzt, die blanke Konzentrate (z. B. Apfel-, Beeren- oder Traubensaftkonzentrat) enthalten. Die Gelatine wird im Rahmen des Klärungsprozesses durch Filtration wieder vollständig aus den blanken Säften entfernt und muss dem-entsprechend nicht auf dem Endprodukt deklariert werden. Trübe Fruchtsäfte und Getränke, die ausschließlich trübe Rohwaren (z. B. Orangen- oder Grapefruitsaft) enthalten, werden dagegen grundsätzlich nicht mit Gelatine geklärt.
– Verschiedene natürliche Aromen werden mit Ethanol extrahiert, das im Laufe des weiteren Verarbeitungsprozesses wieder vollständig aus dem Extrakt entfernt wird. Somit ist die Angabe des Extraktionsmittels gemäß Lebensmittelrecht im Zutatenverzeichnis nicht mehr erforderlich.
– Ein Großteil der natürlichen, naturidentischen oder synthetisch erzeugten Aromen enthalten als Lösungsmittel Ethanol.
Dies lässt erkennen, welche wichtige Aufgabe die Halaal-Zertifizierer übernehmen. Da sich in Europa mittlerweile ein grauer Markt an “Halaal-Stempeln” etabliert hat, ist es Aufgabe der Verbraucher, sich davon zu überzeugen, wie qualifiziert und islam-konform ein Zertifizierer ist. Nur Lebensmittel, die von einem anerkannten, akkreditierten 1 Halaal-Zertifizierer zertifiziert wurden, sind halaal. Ein Halaal-Stempel allein ist leider keine Garantie für den Halaal-Status eines Produktes.
Allgemein wird empfohlen, vor dem erstmaligen Kauf bzw. Verzehr eines neuen Lebensmittels oder bei Änderung der Produktaufmachung die Zutatenliste sehr aufmerksam zu lesen. Falls erforderlich kann man den Hersteller zwecks genauerer Angaben direkt kontaktieren. Ein seriöser Hersteller wird immer bereitwillig Auskunft über alle verwen-deten Zutaten geben, wenn deutlich gemacht wird, dass die Anfrage zur Klärung einer religiösen Angelegenheit gestellt wird.
Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:
لَا ضَرَرَ وَ لَا ضِرَارَ
(Füge) keinen Schaden zu, weder dir selbst noch anderen. 🤲 https://news.1rj.ru/str/TheMessage99 🤲